• Antje120
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    geschrieben 1397992088000

    hallo

    bei meinen Lebensgefährten steht im neuen Reisepass sein Aufenthaltstitel nicht mehr drin,nun wollen wir im November in die Dominikanische Republik reisen,sollte er seinen alten Reisepass mitnehmen wo der eingeklebte Aufenthaltstitel eingeklebt ist ?oder ist das jetzt kein Problem mehr da Polen eh zur EU gehört.

    Grüße Antje

  • Frankenstephan
    Dabei seit: 1119312000000
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    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1397992699000

    Ich würde hier nachfragen:

    http://www.dominikanischeskonsulathamburg.de/

    Lustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben!
  • juanito
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    geschrieben 1398000109000

    Was soll es da für ein Problem geben?

    Er hat einen gültigen Reisepass aus Mitteleuropa.

    Dann reist er eben als Pole ein :laughing:

    Wohnhaft in Stettin, Danzig, Warschau, Breslau oder Krakau.

    Ist doch egal.

    Vor Jahren stellten sie mir dumme Fragen:

    Wieso kommen Sie aus Paris mit einem Deutschen Pass?

    :rofl: :frowning: :shock1:

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Jesla
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    geschrieben 1398258114000

    Hallo Antje,

    zunächst mal benötigt er den Aufenthaltstitel nicht, um in die Dom. Rep. zu reisen (sondern lediglich seinen Reisepass, sofern Polen keine zusätzlich Dokumente benötigen, müsste man bei der Botschaft nachfragen). Der Aufenthaltstitel ist für Deutschland, nicht international. 

    Mein Mann ist Brasilianer und hat ebenfalls einen Aufenthaltstitel, die werden aber nicht mehr in die Pässe eingeklebt, sondern als Checkkarte ausgegeben. Ihr müsstet also zur zuständigen Ausländerbehörde und diesen Aufenthaltstitel neu beantragen bzw. die Ausstellung als Checkkarte beantragen. Sollte der letzte noch gültig sein, kann es sein, dass er den alten Pass mitnehmen soll, um dann damit wieder in Deutschland einzureisen nach dem Urlaub. Das können Euch die zuständigen bei der Ausländerbehörde sagen.

    Aber wie gesagt, um in die Dom. Rep. zu kommen, benötigt er der Aufenthaltstitel nicht, wichtig ist er bei der Wiedereinreise nach Deutschland. Wobei Polen ja zur EU gehört, von daher sollte es eh keine Probleme geben. Der Aufenthaltstitel dürfte in Eurem Fall nur wegen der Arbeitserlaubnis interessant sein, nicht wegen der Aufenthaltserlaubnis.

  • de la Diva
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    geschrieben 1398409952000

    @Antje

    Ein "Aufenthaltstitel" hat nie etwas mit den Einreisebestimmungen für die einzelnen Länder zu tun. Wichtig sind die Bestimmungen für die Einreise des jeweiligen Landes für die einzelnen Nationalitäten. Bei Unklarheiten immer beim Konsulat des Urlaubslandes nachfragen denn die Bestimmungen können sich jederzeit ändern und es gelten z.B. nicht für alle Europäer automatisch die gleichen Einreisebestimmungen.

     z.B. siehe Einreise für poln. Staatsbürger in die Türkei, wo seit kurzem vor Anreise ein Visum eingeholt werden muß und der RP zwingend ist = für Dt (ebenfalls EU) gilt das nicht!)

    Wichtig ist für einige Urlaubsziele dann ein "Aufenthaltstitel" bzw. eine Bescheinigung, dass man in Deutschland lebt, wenn das Hotel das verlangt. Das steht dann aber mitunter schon auf der Reisebestätigung.

    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1398414755000

    Kannst du mir bitte sagen in welche Urlaubsziel man in Hotels einen Aufenthaltstitel vorlegen muss :frowning:

  • de la Diva
    Dabei seit: 1395878400000
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    geschrieben 1398417065000

    "Aufenthaltstitel" oder "Bescheinigung einer Residenz" in Deutschland gibt es z.B. mitunter für die Türkei, auf den Kanaren gab es das auch schon.

    Solche Informationen erscheinen dann bei der Buchungsanfrage schon.

    Zuerst war es bei Nur-Hotel-Buchungen für die Türkei (schon vor ein paar Jahren), wo expliziet geschrieben stand, dass die Gäste z.B. nicht ihren Wohnsitz in der Türkei haben dürfen. Dann könne der Hotelier die Gäste abweisen oder es kann zu Nachzahlungen kommen.

    Inzwischen kann man das auch bei Pauschalreisen lesen. Da steht manchmal schon, dass der Kunde seinen Wohnsitz in D haben muß um dieses Angebot zu diesem Preis bekommen zu können - anderenfalls s.o.

    Als Beispiel habe ich hier mal die Info von SchauinsLand für eine NurHotelbuchung:

    Mitteilung des Reiseveranstalters:

    SIDE BELLA LUNA, DOPPELZIMMER, ALL INCLUSIVE

    SPECIAL OFFER

    *NURHOTELGEBUEHR INKL.REISELEITUNG EUR 80

    **********************************************

    DIESES REISEANGEBOT IST NUR

    GUELTIG FUER REISETEILNEHMER, DIE EINEN

    WOHNSITZ IN DEUTSCHLAND, OESTERREICH,

    NIEDERLANDE ODER DER SCHWEIZ NACHWEISEN

    KOENNEN. SOLLTE DAS ANGEBOT DENNOCH IN

    ANSPRUCH GENOMMEN WERDEN, KANN ES VOR

    ORT ZU EINER NACHZAHLUNGSAUFFORDERUNG

    KOMMEN ODER DIE BUCHUNG KANN VOR ORT....

    ************************************************

    sollte das Einstellen so hier nicht erlaubt sein, bitte wieder löschen.

    Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem. ' CJS' ;o)
  • mkfpa
    Dabei seit: 1228089600000
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    geschrieben 1398419666000

    Danke, alles klar. Es geht also nicht um Urlaubsziele sondern um spezielle Angebote für definierte Kundengruppen.

    Kannt ich so rum nicht, sondern nur als günstige Angebote für Kunden die im jeweiligen Land wohnen / leben.

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