"Aufenthaltstitel" oder "Bescheinigung einer Residenz" in Deutschland gibt es z.B. mitunter für die Türkei, auf den Kanaren gab es das auch schon.
Solche Informationen erscheinen dann bei der Buchungsanfrage schon.
Zuerst war es bei Nur-Hotel-Buchungen für die Türkei (schon vor ein paar Jahren), wo expliziet geschrieben stand, dass die Gäste z.B. nicht ihren Wohnsitz in der Türkei haben dürfen. Dann könne der Hotelier die Gäste abweisen oder es kann zu Nachzahlungen kommen.
Inzwischen kann man das auch bei Pauschalreisen lesen. Da steht manchmal schon, dass der Kunde seinen Wohnsitz in D haben muß um dieses Angebot zu diesem Preis bekommen zu können - anderenfalls s.o.
Als Beispiel habe ich hier mal die Info von SchauinsLand für eine NurHotelbuchung:
Mitteilung des Reiseveranstalters:
SIDE BELLA LUNA, DOPPELZIMMER, ALL INCLUSIVE
SPECIAL OFFER
*NURHOTELGEBUEHR INKL.REISELEITUNG EUR 80
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DIESES REISEANGEBOT IST NUR
GUELTIG FUER REISETEILNEHMER, DIE EINEN
WOHNSITZ IN DEUTSCHLAND, OESTERREICH,
NIEDERLANDE ODER DER SCHWEIZ NACHWEISEN
KOENNEN. SOLLTE DAS ANGEBOT DENNOCH IN
ANSPRUCH GENOMMEN WERDEN, KANN ES VOR
ORT ZU EINER NACHZAHLUNGSAUFFORDERUNG
KOMMEN ODER DIE BUCHUNG KANN VOR ORT....
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sollte das Einstellen so hier nicht erlaubt sein, bitte wieder löschen.