• ricarda28
    Dabei seit: 1168041600000
    Beiträge: 66
    geschrieben 1179824677000

    Hallo zusammen.

    Habe unseren Urlaub gebucht und ab dem 6 juli geht es in die türkei.Nehme mein 6 jähriges Patenkind mit.Jetzt meinte aber meine Freundin das ich von ihr eine Bestätigung brauche das ich das Kind mitnehmen darf/Kann.Weiß einer ob sowas nötig ist?Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen?!

    LG Claudia

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
    Beiträge: 5229
    gesperrt
    geschrieben 1179825306000

    Klar ist das nötig - für mehr Details bitte das Ordnungsamt oder die Suchfunktion nutzen...

  • Mandy1304
    Dabei seit: 1161475200000
    Beiträge: 465
    geschrieben 1179827211000

    Hi,

    also ich hatte vor 3 Jahren auch meine Cousiene dabei und sie war damals 14.

    Wir hatten von meiner Schwester uns eine Bestätigung geben lassen, dass Sie mit uns in Urlaub fahren darf und wichtig Kinderausweis nicht vergessen.

    Zusätzlich haben wir uns dann noch vom Bürgerbüro eine Vollmacht geholt, mußten aber beide Elternteile mit zum Unterschreiben und dann konnte es los gehen und es gab keine Probleme.

    Lieber was dabei haben, als nachher nicht in den Urlaub fliegen zu können.

    Lg Mandy

  • artusundluna
    Dabei seit: 1108512000000
    Beiträge: 411
    geschrieben 1179827692000

    Hallo,

    wir sind mit unserem Neffen mit Kinderausweis und Bestätigung der Eltern geflogen, die aber (in Spanien) gar keiner sehen wollte.

    Ciao, Karin

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
    Beiträge: 13223
    geschrieben 1179828407000

    @ Mandy 1304

    Cousiene

    :D

    Kommt von?

    Rosiene?

    :D

    Was ist eine Cousine??

    Cousin und Cousine , Ein Cousin oder Vetter (männlich) oder eine Cousine, Kusine (eingedeutscht) oder Base (weiblich) („ersten Grades“) bezeichnet ein Kind eines verwandten, nicht angeheirateten, Onkels bzw. einer entsprechenden Tante. Mit Cousins und Cousinen „ersten Grades“ ist man im vierten Grad verwandt; „erster Grad“ bedeutet hier, dass es sich um ein Kind eines Onkels oder einer Tante handelt, und nicht um einen weiter entfernten Verwandten in der Seitenlinie. ...usw

    Das Kind der Schwester ist die Nichte oder der Neffe :D

    http://de.wikipedia.org/wiki/Verwandtschaftsbeziehung

    Übrigens: Cousine und Rosine beides ohne "e" trotz langsprechens :D

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
    Beiträge: 7439
    geschrieben 1179828531000

    @ricarda

    klaro benötigst Du eine Bestätigung. Sonst könnte vor Ort der Eindruck entstehen, das dies ja jeder behaubten könnte, obwohl es sich hierbei um ganz andere Dinge handeln könnte. Du bist in diesem Fall die Betreuungsperson u. somit ist dies auch auszuweisen.

    LG

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
    Beiträge: 13223
    geschrieben 1179829231000

    Nicht nur Vorort, mein lieber Carsten aus Wismar?, sondern die Bundespolizei (Grenzpolizei) müsste die Ausreise verhindern, da es sich um unerlaubtes Verbringen einer Minderjährigen ins Ausland handeln könnte.

    Übrigens: überhaupt, behaupten kommt vom Haupte = Kopf

    saludos

    j.

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Bulgarienfan
    Dabei seit: 1091923200000
    Beiträge: 2713
    geschrieben 1179832566000

    OT Juanito:

    Sach ma, haste gerade deinen Deutschkurs bestanden? ;)

    Gruß

    Manfred

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien! Once in Bulgaria - forever in Bulgaria! Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!
  • Yvis
    Dabei seit: 1167782400000
    Beiträge: 2552
    geschrieben 1179832639000

    Juanito, ein Schmnunzeln huscht über mein Gesicht.

    Also du brauchst auf jedenfall eine Bestätigung, die die Eltern deines Patenkindes handschriftlich verfassen können. In der sollte stehen, daß sie während des Aufenthalts im Ausland die Betreuung auf dich übertragen. Auf das selbe Blatt noch eine Kopie vom Personalausweis der Eltern.

    Das reicht und ihr bekommt keine Probleme.

    25.05-08.06.12 Selima
  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
    Beiträge: 3505
    geschrieben 1179833713000

    @'Yvis' sagte:

    Juanito, ein Schmnunzeln huscht über mein Gesicht.

    Also du brauchst auf jedenfall eine Bestätigung, die die Eltern deines Patenkindes handschriftlich verfassen können. In der sollte stehen, daß sie während des Aufenthalts im Ausland die Betreuung auf dich übertragen. Auf das selbe Blatt noch eine Kopie vom Personalausweis der Eltern.

    Das reicht und ihr bekommt keine Probleme.

    Je nach Reiseziel kann es sinnvoll sein dieses Blatt noch beglaubigen zu lassen. z. B. auf dem Rathaus.

    Gruß

    holzwurm

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!