Hallo dyara21
Möglicherweise doch. Es war in der Vergangenheit gängige Praxis der Fluglinien in die AGB´s zu schreiben, das Flüge verfallen wenn sie nicht in der vorgesehen Reihenfolge abgeflogen werden. Mit anderen Worten: "Hinflug verfallen lassen = Rückflug verfällt ebenfalls"
Gegen diese Praxis gibt es mittlerweile entsprechende Urteile, jedoch bin ich mir nicht sicher in wie weit selbige bereits rechtskräftig sind.
Bevor Du ein weiteres Mal mit dem Veranstalter oder dem Reisebüro sprichst, würde ich Dir empfehlen dich direkt an das Hotel zu wenden und dein Problem zu schildern.
Wenn es nähmlich aus Sicht des Hotels keine Probleme gibt, hast du eine wesentlich bessere Argumentationsgrundlage.
Wenn der Reiseveranstalter sich dann immer noch sperrt, bliebe als letzte Möglichkeit die Reise beim Veranstalter komplett zu stornieren, und in Eigenregie aus geeigneten Flügen und der Hotelbuchung selbst zusammen zu stellen.
Gruß
Karl