Ich verfüge über eine doppelte Hochzeitsreisenerfahrung.
Beide Male ist meine Frau mit dem alten Pass gefahren; auf diesen Namen war ja auch die Reise gebucht.
Absolut kein Problem - auch in den traditionell etwas lästigen VSA.
Was ich auf alle Fälle empfehlen würde, ist mehrere Kopien der Heiratsurkunde mitzunehmen und stets auf den Status als Honeymooner hinzuweisen, das kann Benefits bringen (z.B. Upgrading im Hotel, Flieger, Mietwagen, Einladung auf Cocktails oder Champagner,...).
Wenn die Zöllner den Pass checken, tun sie das dahingehend, ob er gestohlen ist bzw. der Inhaber zur Fahndung ausgeschrieben ist; ob der Name (noch) stimmt, wird mWn nicht abgeglichen.
Rein formaljuristisch:
Nach österreichischem Recht hast Du nach einer Namensänderung 6 Wochen Zeit, die Dokumente zu ändern; bis dann werdet Ihr ja wohl wieder zurück sein.
Und wenn nicht, ist das auch nur eine Verwaltungsübertretung - also höchstwahrscheinlich einer Ermahnung; eventuell EUR 35,--!
Ganz sicher nicht kannst Du deshalb an der Ein- oder Ausreise gehindert werden.
Ich glaube nicht, dass das in anderen Staaten viel anders ist.