• finkennest
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    geschrieben 1061203040000

    Hallo,

    habe ein riesen Problem.

    Wir waren im Juli für zwei Wochen auf Kos / Griechenland.

    Der urlaub war der reinste Horrortrip.

    Das Essen war ungeniesbar, der Speisesaal

    war dreckig - schmutziges Geschirr und Besteck, Essensreste unter den Tischen. Ratten haben sich dort sehr wohl gefühlt.

    Die Kinderbetreuung war absolut inkompetent,

    wir gaben unser Kind dort ab und als wir es nach zwei Stunden wieder holen wollten war es weg und keiner hat es gemerkt geschweige

    sich dann auf die Suche gemacht. Es war den

    Betreuern schlichtweg egal. Die Poolliegen

    waren lebensgefährlich - eine ist mit unserem Sohn zusammengeklappt und er hat sich eine 5 cm lange Platzwunde zugezogen.

    Der Strand war schmutzig - Altöl war keine Seltenheit. Dies sind nur ein paar Dinge die vorgefallen sind. Es war vieles nicht so wie es im Prospekt beschrieben war.

    Jetzt meine Frage.

    Kann ich ca. 50% der Reisekosten zurück fordern?

    Es wäre nett wenn ihr mir helfen könntet.

    Danke im voraus

    Lucie

  • guest
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    geschrieben 1061211734000

    Hallo Isabel!

    Wenn ihr die die Vorfälle, bzw. Mängel gleich der Reiseleitung gemeldet und evtl. noch Fotos oder Zeugen habt, dürfte die

    Rückerstattung eines Teiles des Reisepreises kein Problem sein. Habt ihr das

    nicht gleich gemeldet, sehe ich keine Chancen etwas erstattet zubekommen.

    Gruß Uli

  • guest
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    geschrieben 1061211780000

    Hallo Isabel!

    Wenn ihr die die Vorfälle, bzw. Mängel gleich der Reiseleitung gemeldet und evtl. noch Fotos oder Zeugen habt, dürfte die

    Rückerstattung eines Teiles des Reisepreises kein Problem sein. Habt ihr das

    nicht gleich gemeldet, sehe ich keine Chancen etwas erstattet zubekommen.

    Gruß Uli

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    geschrieben 1061211859000

    Hallo Isabel!

    Wenn ihr die die Vorfälle, bzw. Mängel gleich der Reiseleitung gemeldet und evtl. noch Fotos oder Zeugen habt, dürfte die

    Rückerstattung eines Teiles des Reisepreises kein Problem sein. Habt ihr das

    nicht gleich gemeldet, sehe ich keine Chancen etwas erstattet zubekommen.

    Gruß Uli

  • guest
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    geschrieben 1061212114000

    Hallo Isabell!

    Wenn ihr die Mängel gleich der Reiseleitung gemeldet habt und evtl. Fotos und/oder Zeugen dafür habt, dürfte die Rückerstattung

    eines Teils der Reisekosten kein Problem sein. Sollte dies nicht der Fall sein sehe ich kaum Chancen dafür.

    Gruß Uli

  • guest
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    geschrieben 1061212157000

    Hallo Isabell!

    Wenn ihr die Mängel gleich der Reiseleitung gemeldet habt und evtl. Fotos und/oder Zeugen dafür habt, dürfte die Rückerstattung

    eines Teils der Reisekosten kein Problem sein. Sollte dies nicht der Fall sein sehe ich kaum Chancen dafür.

    Gruß Uli

  • ClaudiaPoser
    Dabei seit: 1059696000000
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    geschrieben 1061287800000

    Hallo,

    dazu kam gestern ein sehr guter Bericht im TV es ging zwar nicht um GKOs aber um die Türkei und einen ganz bestimmten Reiseveranstalter. Mit welchem Reiseveranstalter seit ihr geflogen denn man wurde über RTL aufgefordert wer so etwas auch erlebt hat mit dem besagten Veranstalter sollte sich bei RTL melden, weil diesbezüglich Strafanzeigen eingeleitet wurden.

    Das wichtigste ist wie schon die vorgänger hier geschrieben haben ist, das ihr dies alles der Reiseleitung vor Ort gemeldet habt und dies auch wenn möglich unterschieben bekommen habt, was viele reiseleiter vor Ort ablehnen dann solltet ihr Zeugen aus dem Hotel die auch urlauber waren dazu haben und natürlich Bildmat. was wichtig wäre.

    Ich empfehle euch auch in dieser Sache einen Anwalt zu nehmen so kommt ihr schneller und besser voran und ich würde nie 50 % der Reise einfordern ich würde dies komplett offen lassen. 50 % sieht auch wie Geldzurück haben, was viele auch unberechtigt versuchen.

    Die Forderungen sollten bei so vielen Möngeln immer erst einmal offen sein und dann verhandelt oder vereinbart werden.

    Claudia

  • guest
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    geschrieben 1061312500000

    hallo,

    als erstes gilt eine frist einzuhalten, diese beträgt nach dem urlaub 4 wochen.

    alle mängel müssen im urlaub bei der reiseleitung gemeldet worden sein und in einem mängelprotokoll aufgelistet worden sein. konnte oder wollte man abhilfe schaffen ist hier die frage? ersatzhotel oder dergleichen?

    weiter sind fotos oder videoaufzeichnungen von vorteil. sehr wichtig sind die angaben von zeugen! haben sie eine rechtschutzversicherung? sie fordern vom reiseveranstalter geld zurück! wichtig hierbei ist der gerichtsstand! klagen sie und der gerichtsstand ist z. b. in berlin zahlen sie die reisekosten ihres anwalt! dies übernimmt nicht die rechtschutzversicherung! haben sie all das oben beschriebene steht einer klage nichts im wege! wichtig sie müssen bei einer preisminderung den einzelen betrag pro mängel in prozent angeben. hilfreich hier die frankfurter tabelle! im internet!

    noch fragen? sie koennen sich hier wieder melden!

    gruss und viel glück!

  • ClaudiaPoser
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    geschrieben 1061457159000

    Mainz (dpa/gms) - Reisemängel sollten möglichst sofort nach Ende einer Urlaubsreise reklamiert werden. Daran erinnert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Forderungen nach einer Reisepreisminderung oder Schadenersatz müssten innerhalb eines Monats nach dem vertraglich festgelegten Reiseende beim Veranstalter geltend gemacht werden.

    Die Verbraucherschützer empfehlen, den Brief per Einschreiben mit Rückschein zu schicken. Belege wie Fotos, Zeugenaussagen und Bestätigungen des Reiseleiters sollten in Kopie beigefügt werden. Voraussetzung für einen Anspruch sei aber, dass die Mängel bereits am Urlaubsort bei der Reiseleitung angezeigt wurden.

    news.de vom 20.08.03

    Es gibt bereits sehr viele Urteile auf die man sich beziehen kann, man sollte sich Infos einholen.

    mal eine andere Meldung:

    Geld zurück nach vier Stunden warten auf den Bus

    vom 29.07.03

    München (dpa) - Wenn ein Urlauber vier Stunden auf seinen Bus warten muss und die Reise daher absagt, kann er den kompletten Fahrtpreis zurückverlangen. Das entschied das Amtsgericht München.

    Ein Mann aus Rheinland-Pfalz hatte bei einem Münchner Unternehmen eine Spanienfahrt gebucht. Am Abfahrtsort wartete er vier Stunden auf den Bus. Dann habe er den Treffpunkt verlassen, teilte das Gericht mit. Der Mann verklagte die Firma auf Rückerstattung des Reisepreises. Das Gericht gab der Klage statt.

    http://www.news.de/333/17urueck_nach_vier_Stunden_warten_auf_den_Bus.php

  • ClaudiaPoser
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    geschrieben 1061457234000

    Bloße Geldforderung reicht nach Reisemängeln nicht aus

    Frankfurt/Main (dpa/gms) - Um nach einem misslungenen Urlaub Ersatzansprüche geltend machen zu können, ist eine Auflistung der Mängel zwingend erforderlich. Es reicht nicht, dem Reiseveranstalter eine Zahlungsaufforderung zu schicken. So entschied das Landgericht Frankfurt (Az.: 2/24 S 170/02), wie die Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell» berichtet.

    Das gilt auch dann, wenn der Urlauber schon der Reiseleiterin am Urlaubsort die Mängel geschildert hat. Im verhandelten Fall hatte der Kläger in einem ersten Schreiben an den Veranstalter zwar Ansprüche gestellt, eine genaue Beschreibung der Mängel mit «Bilddokumentation» aber nur angekündigt und dann nicht nachgereicht. Das Benennen der einzelnen Mängel wäre aber nur dann überflüssig gewesen, wenn dem Schreiben zumindest ein überblicksartiges Mängelprotokoll beigefügt gewesen wäre, befanden die Richter.

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