Ja diesen Schein bekommt jeder, die Reiseveranstalter sind dazu gesetzlich verpflichtet.
Gruß
Marc
Ja diesen Schein bekommt jeder, die Reiseveranstalter sind dazu gesetzlich verpflichtet.
Gruß
Marc
Ja diesen Sicherungsschein bekommt jeder bei einer Pauschalreise. Die Reiseveranstalter sind hierzu gesetzlich verpflichtet.
Reiseveranstalter ist, wer mindestens zwei Einzelleistungen, wie z.B. Flug und Unterkunft oder Mietwagen zu einem Gesamtpreis zusammengefasst anbietet.
Gruß
Marc
Ja diesen Sicherungsschein bekommt jeder, die Reiseveranstalter sind hierzu gesetzlich verpflichtet.
Reiseveranstalter, wer mindestens zwei Einzelleistungen, wie z.B. Flug und Unterkunft oder Mietwagen zu einem Gesamtpreis zusammengefasst anbietet.
Bei der Pauschalreise ist dies immer der Fall.
Vor Aushändigung des Sicherungsscheines dürfen keine Zahlungen gefordert oder angenommen werden, es sei denn die Reise ist schon vorbei. (§ 651 k Abs. 4 BGB)
Gruß
Marc
@'Lelaina' sagte:
Und kriegt man den bei JEDER Pauschalreise?
Ja man bekommt ihn bei jeder Pauschalreise. Die Reiseveranstalter sind hierzu gesetzlich verpflichtet.
Reiseveranstalter ist, wer mindestens zwei Einzelleistungen, wie z.B. Flug und Unterkunft zu einem Gesamtpreis zusammengefasst anbietet.
Bei Pauschalreisen immer der Fall.
Vor Aushändigung dürfen keine Beträge gefordert bzw. angenommen werden. ( § 651 k Abs. 4 BGB)
Gruß
Marc
@'Lelaina' sagte:
Und kriegt man den bei JEDER Pauschalreise?
Ja man bekommt ihn bei jeder Pauschalreise. Die Reiseveranstalter sind hierzu gesetzlich verpflichtet.
Reiseveranstalter ist, wer mindestens zwei Einzelleistungen, wie z.B. Flug und Unterkunft zu einem Gesamtpreis zusammengefasst anbietet.
Bei Pauschalreisen immer der Fall.
Vor Aushändigung dürfen keine Beträge gefordert bzw. angenommen werden. ( § 651 k Abs. 4 BGB)
Gruß
Marc
MUß ich den mit in Urlaub nehmen????
Hallo Bolonki,
es empfiehlt sich den Sicherungsschein mit in den Urlaub zu nehmen, da bei einer evtl. Insolvenz des Reiseveranstalters der Rückflug sonst selbst bezahlt werden muss!
Gruß
Aal
Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten!!! Hat mir sehr weitergeholfen. Hab die Unterlagen durchgesehen - es wird zwar in der Bestätiung auf einen Sicherungsschein hingewiesen aber keine Kopie beigefügt bzw. irgendwo aufgedruckt.
Werde den Sicherungsschein also morgen beim Veranstalter anfordern bevor wir die Anzahlung leisten.
Gebucht haben wir bei einem Spezialveranstalter für Kanadareisen, da's im Februar dahin zum Skifahr'n gehen soll - Juhu!!!
Also, lieben dank nochmal für die vielen Antworten!
Gruß
Nicole
Kann das sein, dass man so einen schein nicht immer bekommt?
Ich kann mich nicht erinnern, so ein Ding letztes Jahr bekommen zu haben...
*grübel*
Gibts sowas auch bei "Nur Flügen"?
Danke.
@'monchen' sagte:
Kann das sein, dass man so einen schein nicht immer bekommt?
Ich kann mich nicht erinnern, so ein Ding letztes Jahr bekommen zu haben...
*grübel*
Gibts sowas auch bei "Nur Flügen"?
Danke.
Bei normalen, einzelnen Flügen gibt es sowas nicht. Einen Sicherungsschein gibt es nur bei Reiseveranstaltern.
Wenn eine FLuggesellschaft pleite macht, bleibt ihr wahrscheinlich auf euren kosten sitzten. ( Wenn ihr den FLug nicht über einen Veranstalter gebucht habt).
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!