• Tim_87
    Dabei seit: 1364342400000
    Beiträge: 1
    geschrieben 1364408063000

    Hallo zusammen,

    ich habe am 12. März eine Reise in die Türkei gebucht.

    Zeitraum 02.10.2013 - 09.10.2013

    Jetzt hat mein Chef für diese Zeit ein Urlaubssperre verhängt.

    Somit habe ich den Zeitraum für eine Änderung angefragt 30.08. - 14.09. (außerhalb der Urlaubssperre)

    Ich habe eine ganzjahres Reiserücktrittsversicherung 01.03.2013 - 01.03.2014

    Die Rücktrittsversicherung kommt laut Vertrag auch für Umbuchungsgebühren auf.

    Die Info in welcher Höhe die ausfallen steht noch aus. Die Dame am Telefon sagte das aufgrund der, zu diesem Zeitraum, stehenden Ferienzeit die Kosten bis zu 200,--€ p. Person ausfallen könnten.

    Jetzt meine Frage:

    Übernimmt meine Versicherung die kompletten Gebühren oder gibts da eine Bemessungsgrenze? Habe da wirklich keine Erfahrung und freue mich über jede hilfreiche Info von Euch.

    Danke! :frowning:

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
    Beiträge: 53003
    gesperrt
    geschrieben 1364408838000

    Willkommen im Forum :D

    Ob Deine Versicherung die gesamten Stornokosten übernimmt oder Du eben einen Teil davon selber tragen mußt, kannst Du in den AGB Deiner Versicherung nachlesen.

    Hier unterscheiden sich einige Versicherungen (max. Reisepreis pro Person, Eigenbeteiligung bei Storno/Umbuchung, etc.) und somit kann man keine allgemeine "Info" dazu abgeben. ;)

    Nachtrag:

    Da es keine reiserechtliche Fragestellung ist wurde der Thread entsprechend verschoben.

  • gessi66
    Dabei seit: 1220486400000
    Beiträge: 947
    geschrieben 1364413024000

    Ich denke die Frage kann dir niemand richtig beantworten. So wie Curiosus schon schrieb, das kann von Versicherung zu Versicherung anders sein.

    Ausserdem sollte man denke ich auch nicht die Mehrkosten von ca. 200 € pro Person (da eine teurere Reisezeit) nicht mit der Umbuchungsgebühr verwechseln. Diese dürfte nämlich bei den meisten Veranstaltern soweit es keine X-Veranstalter sind, wesentlich geringer ausfallen. Oftmals fällt gar keine Gebühr an, wenn die Reise teurer wird.

  • abholl
    Dabei seit: 1125446400000
    Beiträge: 1161
    geschrieben 1364413245000

    Müsste nicht die Kosten für die Umbuchung Dein Chef übernehmen, da er sie durch die überraschende Urlaubssperre verursacht hat?

  • Domino27
    Dabei seit: 1243123200000
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    geschrieben 1364415048000

    Ich seh das auch wie Abholl, wenn Dein Urlaub genehmigt war und dann hinterher die Urlaubssperre kommt, dann sollte die Mehrkosten die Firma übernehmen.

    Egal ob Umbuchungsgebühren oder saisonal bedingte Mehrkosten.

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
  • kiotari
    Dabei seit: 1117670400000
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    geschrieben 1364419371000

    "Jetzt hat mein Chef für diese Zeit ein Urlaubssperre verhängt."

    So einfach kann es sich der Chef nicht machen.Er muß die Urlaubssperre begründen.

    Das wird er aber nach der gängigen Rechtssprechung kaum können .

    klick

    Ich würde zu einem FA für Reiserecht gehen .Vielleicht hilft schon ein netter Brief von dem an den AG um ihn eines Besseren zu belehren.

    LG

    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann
  • shippysly
    Dabei seit: 1304812800000
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    geschrieben 1364421836000

    da wäre der FA für Arbeitsrecht wohl der bessere Ansprechpartner...

    Aber bevor man die Keule Anwalt auspackt ist wohl das direkte Gespräch mit dem AG zu bevorzugen. Vielleicht ist ja auch ein Betriebsrat im Haus...

    Alle diese Massnahmen setzen jedoch voraus, dass der Urlaub zuvor auch genehmigt wurde...

    -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-
  • HC-Mitglied985931
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    gesperrt
    geschrieben 1364441183000

    ...erstens das und zweitens will man es sich mit dem Chef auch nicht unbedingt verderben.

    Was mich ein wenig umtreibt, gibt es wirklich Reisekostenrücktrittsversicherungen, die Umbuchungsgebühren aufgrund von Urlaubssperren abdecken :shock1:

    Ich sehe es eher wie @gessi, die 200€ werden eher der "besseren" Reisezeit geschuldet sein, als Umbuchungsgebühren. Vielleicht sollte sich TO nochmal mit dem Veranstalter in Verbindung setzen...

  • carofeli
    Dabei seit: 1109289600000
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    geschrieben 1364482156000

    Bei der ELVIA-Jahresrücktrittsversicherung habe ich z.B. das gefunden:

    3. Umbuchungsgebühren-Schutz

    Erstattet die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren bis

    € 50,- je versicherter Person / Objekt, wenn bis zu 42 Tage vor Reisebeginn umgebucht wird.

     

    ...evtl. trifft das so oder ähnlich ja zu.

    Unter www.arbeitsrecht.de hab ich das gefunden:

    Der Arbeitgeber hat bei der Erteilung des Urlaubs die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (§ 7 I S. 1 BUrlG).

    Der Urlaubswunsch ist lediglich dann nicht zu berücksichtigen bei entgegenstehenden

    • dringenden betrieblichen Belangen (z.B. unvorhergesehener Personalengpass, unerwarteter Auftragseingang, Hauptsaison);
    • Urlaubswünschen anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtpunkten Vorrang verdienen (z.B. Schulferien bei schulpflichtigen Kindern, Abhängigkeit vom Urlaub des Partners, besondere Erholungsbedürftigkeit).

    Ob der Fragesteller den Urlaub bereits beantragt und auch genehmigt bekommen hat, ist nicht eindeutig....lediglich dass er gebucht hat und dann für den Zeitraum eine Urlaubssperre verhängt wurde.

    Ich würde aber auch erstmal beim Chef höflich anfragen, evtl. gewährt er eine Ausnahme.

    Wer reisen will, muss Liebe zu Land und Leute mitbringen, keine Voreingenommenheit.
  • Domino27
    Dabei seit: 1243123200000
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    geschrieben 1364916084000

    @Tim_87

    Wie ist denn der Fall nun ausgegangen?

    Paradies ist, wenn einer aufpasst, dass kein Depp reinkommt.
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