Hallo alibengali,
die Antwort von Reisemarie ist wohl absolut korrekt.
Wir wurden schon mal von dem Reiseveranstalter mit den roten Buchstaben belehrt, daß der erste und letzte Tag der An- und Abreise und nicht der Erholung dient.
Unser Rückflug wurde von 17 auf 9 Uhr vorverlegt und wir waren natürlich nicht übermäßig begeistert. Dann gab es noch eine unplanmäßige Zwischenlandung (alle mußten raus, in so einen tollen Transitraum und das nach 20 Minuten Flugzeit) und in München war das Terminal 2 so neu, daß gar niemand auf die Ankunft der Maschine eingerichtet war und diese somit über 30 Minuten nicht abgefertigt wurde. Nur komisch, wer hat wohl die Landegenehmigung erteilt?
Alles in allem waren wir fast so lange unterwegs, wie wir beim ursprünglich geplanten Flug um 17 Uhr auch gewesen wären ...
Wir haben uns "vorsichtshalber" beim Veranstalter beschwert und haben zur Antwort bekommen, daß An- und Abreise nicht zum Urlaub zählt, blabliblablubb.
Viele Grüße,
BlackCat70