Hallo,
ich habe einige Fragen und bitte um Eure Mithilfe.
Das Hotel, in das ich im September reisen werde, wird von drei verschiedenen Reiseveranstaltern angeboten. Die Beschreibung der Zimmerausstattung ist jedoch unterschiedlich.
Konkret geht es um einen Minikühlschrank im Zimmer. Ich lege Wert darauf, um gerade bei hohen Aussentemperaturen kühle Getränke verfügbar zu haben.
Veranstalter 1: überhaupt keine Angabe dazu.
Veranstalter 2: ...Minikühlschrank gegen Gebühr (Inhalt oder Gerätemiete?)
Veranstalter 3: ...Minikühlschrank... (keine weitere Angaben)
Ich habe bei Veranstalter 3 gebucht.
Kann ich also davon ausgehen dass sich so eine Minibar im Zimmer befindet ?
Ohne Gebühr ? Leer oder gefüllt ?
Ist es ein Reisemangel wenn ich ein Zimmer ohne Minikühlschrank bekommen sollte ? (ich würde einen solchen natürlich nicht gelten machen sondern alles vor Ort regeln)
Gibt es da genaue Definitionen, ob das, was im Katalog beschrieben wird, auch wirklich geboten werden muss ?
Wenn keine Kosten erwähnt werden kann ich doch davon ausgehen dass mir keine entstehen, oder?
Danke schon jetzt für Eure Antworten.
Viele Grüsse,
Schnuckelhase
P.S: Ich bin jetzt nicht sicher, ob mein Thema hier richtig ist oder ins Forum "Reiserecht" gehört. Also bitte ggfs. dorthin verschieben. Danke!