Hallo liebe Foristies,
wir lassen uns zur Zeit über ein TUI-Reisebüro eine knapp 4 wöchige USA-Reise zusammenstellen.
D.h. das Reisebüro stellt Flüge, alle Hotels im Streckenverlauf zusammen und bucht den Mietwagen.
Wir müssen über TUI buchen, da ein recht hochwertiger Gutschein verwertet werden soll.
Wie ist diese Reise einzuordnen? Ist das eine Pauschalreise oder nicht?
Die Einordnung dürfte vermutlich Auswirkungen auf die Unterstützung durch den Veranstalter und rechtliche Einordnung bei Problemen haben.
Die obige Frage dürfte vermutlich auf die weiteren Fragen Einfluss nehmen.
Geplant ist die Reise im Juli nächsten Jahres von HAJ mit LH nach FRA und dann weiter mit DE nach SFO, alles an einem Tag.
Was passiert wenn wir auf Grund einer Verspätung des Zubringer Fluges unsere Langstrecke verpassen?
Verbraucherschutz sagt, dass eine einheitliche Buchung, mit Ein und der Selben Fluggesellschaft oder Codesharing vorliegen muss um z.B. Entschädigung oder Unterstützung zu erhalten.
Diverse Flugastrechte-Seiten und Anwalts-Seiten sagen, dass auch ein Mix von Fluggesellschaften ohne Codesharing, keinen Unterschied bei Inanspruchnahme von Entschädigungen macht. Was ist da richtig?
Was versteht man unter dem Begriff einheitliche Buchung bzw. wie wird so etwas definiert?
Welche Freigepäckgrenzen gelten?
Wir werden wohl Premium Economy für die Langstrecke buchen, dort wird eine Grenze von 32 KG angegeben. Lufthansa gewährt aber nur 23 KG.
Was passiert mit meinem gebuchten Mietwagen wenn ich mich mehr als 24h verspäte?
Entschuldigt bitte die vielen Fragen aber bevor ich mich auf eine relativ unsichere Variante einlassen, möchte ich so viel wie möglich Input einholen.
Möglich wäre ja z.b. auch eine Anreise per Bahn am Vortag mit Übernachtung.
Grüße
Basti