wie Holzwurm schon sagte, reine Definitionssache.
So wie Ihr auch angegeben habt. Ich persönlich hätte mir dies nicht gefallen lassen.
LG
wie Holzwurm schon sagte, reine Definitionssache.
So wie Ihr auch angegeben habt. Ich persönlich hätte mir dies nicht gefallen lassen.
LG
Das ist eine absolute Unverschämtheit, wegen dem Meerpreis . Ich hätte mir das nicht gefallen lassen. Versuch mal den Mehrpreis zurückzufordern. Wenn das tatsächlich so ist, wie Du schreibst, kann ich mir nicht vorstellen, dass Neckermann sich querstellt.
Allerdings ist eine Frage wichtig. Hast Du der Reiseleiterin das auch deutlich als Mangel aufgezeigt und z.B. ein Ersatzzimmer mit wirklichen Blick verlangt? Alleine die Frage, was ein Meerblickzimmer ist, würde ich als nicht ausreichend empfinden. Wenn nicht kann es natürlich doch sein, dass Neckermann Probleme macht.
Ich gehe mal davon aus, dass kein uneinschränkter Meerblick zugesagt wurde.
So wie zu lesen war, war ein eingeschränkter Meerblick möglich.
Lag eingeschränkter Meerblick vor, dann hat man keine Chance vor Gericht.
Der vorliegende Fall ist zwar ärgerlich, aber im Weiteren nicht aussichtsreich zu verfolgen.
Außerdem beachten, dass man seine Ansprüche vor Ort geltend gemacht haben muss (es muss quasi ein Widerspruchsverfahren vor Ort stattgefunden haben. Ohne das Vorverfahren ist eine Klageandrohung hoffnungslos.)
http://www.finanztip.de/d/reiserecht/Reiseleiter.htm
und Kemptener Reisemägeltabelle:
http://reiserecht-fuehrich.de/PDFs/Kemptener%20Reisem%E4ngeltabelle-2006-November.pdf
P.S:
BGB § 651d Minderung
(1) Ist die Reise im Sinne des § 651c Abs. 1 mangelhaft, so mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis nach Maßgabe des § 638 Abs. 3. § 638 Abs. 4 findet entsprechende Anwendung.
(2) Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
Nun, natürlich haben wir uns nicht damit zufrieden gegeben. Zuerst sagte man uns, es sei kein anderes Zimmer mehr frei, die Anlage sei komplett ausgebucht.... Erst nach unserer Weigerung in dieses Zimmer zu ziehen, war dann doch noch ein Alternativzimmer frei, aber das sei tatsächlich das allerletzte. Diesmal ging der Blick auf einen Spielplatz, aber man konnte auf dem Balkon sitzend, doch wenigstens das Meer in weiter Ferne erblicken.
Eine Reisepreisminderung beabsichtige ich nicht, mir geht es nur darum zu klären, ob das überhaupt rechtens ist, solche Zimmer als Meerblickzimmer zu verkaufen....
Die Reiseleiterin von Neckermann wies mich übrigens auch auf das Kleingedruckte im Neckermannkatalog hin....
Die Hotelbewertung habe ich noch nicht geschrieben. Ich werde auf jeden Fall die zukünftigen Urlauber darüber in Kenntnis setzen, dass man sich den Aufpreis für den Meerblick eines DZ in dieser Anlage sparen kann. Dies habe ich übrigens auch an das Hotelmanagement im Kundenbewertungsbogen weitergegeben.
Bis auf das Zimmer, hat uns der Urlaub außerdem auch super gut gefallen. (Calimera Delfin Playa, Ibiza)
LG
@reisegern sagte:
Wir hatten ein Zimmer mit Meerblick gebucht.( Dafür zahlten wir auch einen Aufpreis) Leider war direkt vor unserem ebenerdigen Zimmer auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine hohe Mauer zu sehen. Wenn man sich auf der Terasse sitzend oder stehend befand, war kein Meer zu sehen. Ging man jedoch in das Zimmer hinein, sah man auf den Zehenspitzen stehend, einen winzigen Teil des Meeres über der hohen Mauer. Damit waren wir natürlich nicht zufrieden. Auf Nachfrage bei der Neckermann-Reiseleiterin ob das tatsächlich ein Meerblickzimmer sei, war deren Antwort: " Sehen sie das Meer von irgendeinem Teil des Zimmers oder der Terasse, dann ist es ein Meerblickzimmer!"
Was haltet ihr davon? Ist das tatsächlich noch ein Meerblickzimmer?
Das dürfte Meerseite sein und nicht Meerblick.
Da gibt es Unterschiede.
Schaut mal nach ob es Meerblick oder Meerseite Buchung ist?
Nein, es handelt sich bei unserer Buchung um MB- Zimmer.
In dieser Anlage werden keine Zimmer mit SMB angeboten.
Siehe Neckermann/Family-Katalog Seite 177 und Preisteil Seite 161.
Neckermann sehen wir uns sowieso nicht an.
Neckermann kann man sowieso vergessen.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!