• Martina Baumann
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    geschrieben 1130800565000

    Hallo!

    Bräuchte mal die Hilfe der Reiseprofis.

    Wie ist es, wenn ich z.B. für 4 Erw. buche, aber einer z.B. weil er arbeitet findet die Reise nicht antreten kann. Klar ist, wenn ich die 1 Person storniere , das Stornogebühren anfallen, je nachdem wann ich storniere. Was ist aber wenn ich eine Ersatzperson hätte, die dafür dann mitfliegen würde? Allerdings wäre die Ersatzperson ein Kind. Müßte ich dann den Preis für Erw. trotzdem bezahlen oder kann man dann mit dem Kinderpreis rechnen. ( Unterschied wären so ungefähr 400,-).

    Und bis wann kann man das ändern?

    Freue mich über Eure Antworten.

    Danke sagt schon mal im voraus

    Martina ;)

    Ich liebe Katzen...
  • Sina1
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    gesperrt
    geschrieben 1130801916000

    Um Deine Frage korrekt beantworten zu können, wäre es gut zu wissen, wann bei welchem Veranstalter gebucht wurde und wann die Reise beginnen soll.

    Meist ist es so, daß bis 30 Tage vor Reiseantritt noch eine Umbuchung gegen eine vergleichsweise geringe Gebühr (von Veranstalter zu Veranstalter unterschiedlich, Einzelheiten stehen in den AGBs unter "Umbuchung/Ersatzperson" ) möglich.

    Einen Erwachsenen gegen ein Kind "umzutauschen" ist meist ebenfalls gegen besagte Gebühr möglich - je weiter der Reiseantritt noch entfernt ist, desto besser die Chancen. Für das Kind wird dann normalerweise der Kinderpreis lt. Katalog berechnet - obwohl die Reise ja insgesamt günstiger wird und somit einen Gewinnverust für den Veranstalter darstellt. Wenn die Mindest(zimmer)belegung (siehe Preisteil) des Veranstalters es nicht erforderlich macht, daß das Kind voll bezahlt, sollte der Kinderpreis kein Problem sein.

    Alles andere wäre schlichtweg unfair - es ist schließlich gemäß der meisten mir bekannten Veranstalter-AGB auch problemlos möglich, bei Zahlung der Umbuchungsgebühr außerhalb der sog.30-Tage-Frist z. B. eine 2500-€-Reise in die Karibik auf eine 250-€-Reise nach Bayern umzubuchen.

    Liebe Grüße und eine schönen Urlaub!

  • Martina Baumann
    Dabei seit: 1089590400000
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    geschrieben 1130832462000

    Hallo Sina, vielen Dank für deine Antwort.

    Es handelt sich um eine Reise, die ich jetzt buchen würde, die aber erst im Herbst 06 angetreten wird. Da ich nicht weiß, ob mein Sohn eine Lehrstelle bekommt, wollte ich für ihn mitbuchen, sollte er dann nicht mit können, würden wir einen Freund meines jüngeren Sohnes mitnehmen, der dann noch als Kind zählt. Ich würde es dann sofort umbuchen so bald mein Sohn eine Lehrstelle hat, bzw. wenn er keine findet kann er ja auch mitkommen. Buchen würde ich zwei DZ. In dem Hotel wäre auch 1 Erw. + 1 Kind möglich. Wenn das umbuchen so möglich sein sollte, kann ich ja dann buchen. Oder?

    Gruß Martina

    Ich liebe Katzen...
  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1130836741000

    Ich habe mich gerade noch mal durch die verschiedenen Veranstalter - AGBs gewühlt - kein Veranstalter schließt eine "kindliche Ersatzperson" definitiv aus.

    Eigentlich sollte das kein Problem sein. Um 100%ig sicher zu gehen, würde ich an Deiner Stelle aber sicherheitshalber noch mal direkt beim Veranstalter nachfragen.

    Liebe Grüße,

    Sina

  • mosaik
    Dabei seit: 1082419200000
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    geschrieben 1130837145000

    Wie @Sina1 schon schrieb, kann man gegen Gebühr meist bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Namensänderung durchführen.

    Allerdings bieten die wenigsten Reiseveranstalter Kinderermäßigungen an, wenn im Doppelzimmer nur eine voll zahlende Person wohnt. Das heißt, es ist sehr wahrscheinlich, dass du zwei mal voll zahlen wirst müssen.

    Kinderermäßigungen werden fast immer nur gewährt, wenn das Kind mit zwei voll zahlenden Personen im Doppelzimmer untergebracht wird.

    Gruß

    Peter

  • birste
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    geschrieben 1130840543000

    Hallo Martina,

    nachdem Du so langfristig buchst, wirst Du doch wohl sicher eine Reiserücktrittsversicherung abschließen! Dann bist Du in jedem Fall auf der sicheren Seite, denn niemand kann wissen, was bis dahin passiert! Ich denke auch ,dass es kein Problem ist ein Kind als Ersatzperson umzubuchen. Die Zimmer sind dann ja praktisch schon "belegt", nur eine andere Person benutzt es!

    LG

    Birgit

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1130841931000

    Naja...wenn Martinas Sohn einen Ausbildungsplatz bekommt, ist das zwar sehr schön - aber leider kein Fall für die Reiserücktrittskostenversicherung.

  • birste
    Dabei seit: 1130284800000
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    geschrieben 1130842158000

    also wir hatten sowas ähnliches schon. Einer unserer Mitreisenden war Arbeitslos, kurz vor Reiseantritt hat er eine stelle bekommen, und somit natürlich keinen Urlaub. Die RRV hat das ohne Probleme übernommen!

  • Martina Baumann
    Dabei seit: 1089590400000
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    geschrieben 1130845135000

    Vielen Dank für Eure Antworten.

    Dir Sina besonders, da du dir die Mühe gemacht hast, die AGB`s durchzugelesen.

    Habe letztens in einer Zeitschrift ein Urteil gefunden, das die RRV nicht zahlt, wenn man Arbeit findet sondern nur wenn man sie verliert. Deshalb wollte ich ja auch wissen, ob ich eine Ersatzperson suchen kann, die dann für meinen Sohn einspringen könnte.

    Im Victory Beach, ist Single mit Kind und DZ=EZ angegeben. Da müßte es doch dann möglich sein, das statt 2 Erw. dann 1 Erw. und 1 Kind das Zimmer nutzen.

    Dann muß ich nur noch Flüge bekommen und hoffen, dass das Hotel noch Zimmer frei hat.

    Ich liebe Katzen...
  • Carnevale
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    geschrieben 1131222021000

    Eine interessante Frage, die ich in ähnlicher Weise auch schon hier reinstellen wollte. Bei mir wäre es aber ein wenig einfacher, ist allerdings auch nur eine theoretische Frage:

    Ich träume von einem gemeinsamen Urlaub zu 2. mit meiner Freundin (nur theoretisch, da ich gerade in keiner festen Beziehung stehe). Wie ist es jetzt wenn in der Zeit vor Reiseantritt die Beziehung kaputt geht? Kann ich dann die RRV zahlen lassen?

    Und alternativ: Wie ist es wenn ich eine Ersatzperson habe, z.B. meine neue Freundin. Dann wäre der einzigste Aufwand die Namen zu ändern, dann dürfte ich meiner Ansicht nach auch nicht viel dafür zahlen dürfen.

    Wie siehts denn da konkret aus?

    Ich hab vor allem in diesem Jahr so schlechte Erfahrung mit festen Beziehungen gemacht dass ich mirs wohl kaum trauen würde so einen Urlaub zu buchen, weil ich mir nie sicher bin ob die Beziehung die Zeit übersteht. Und allein will ich auch nich in Urlaub.

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