Die Kanaren sind EU-Freihandelszone und die Zigaretten von dort sind Steuerfrei und damit eben in der menge doch stark reduziert...ansonsten gilt die normale Regelung innerhalb der EU also:
Für folgende Waren gilt als Richtmenge für den Eigenbedarf:
Tabakwaren: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 g), 200 Zigarren, 1000 g Tabak (Rauchtabak); Alkoholische Getränke: 10 Liter Spirituosen, 20 Liter sog. Zwischenerzeugnisse (z.B. Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier. Eine Überschreitung diese Richtmengen ist im Einzelfall möglich, wenn nachgewiesen wird, dass auch die grössere Menge ausschliesslich für den privaten Eigenbedarf bestimmt ist. Bei anderen mitgeführten verbrauchssteuerpflichtigen Waren kann bei der Einreise nach bestimmten Kriterien (u.a. die Gründe für den Besitz, Beförderungsart, Unterlagen über die Menge der Waren) geprüft werden, ob sie ggf. zu gewerblichen Zwecken bestimmt sind.
bestimmungen für die Kanaren:
Der deutsche Zoll erlaubt, folgende Artikel abgabenfrei von den Kanarischen Inseln nach Deutschland einzuführen:
1 Liter Spirituosen mit mehr als 22% Alkohol, oder 2 Liter Spirituosen mit maximal 22% Alkohol, 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 100 Zigarillos oder 250g Tabak, 50g Parfüm, 250cl Toilettenwasser, Geschenkartikel im Wert von 60 EUR.
Diese Bestimmungen gelten auch jetzt noch, da die Kanarischen Inseln nicht in die Zollunion integriert sind.