• kruemel1312
    Dabei seit: 1136246400000
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    geschrieben 1191874240000

    @Gutenmorgen

    du hast mich vollkommen falsch verstanden... es war eine antwort auf TH - und ich habe damit gemeint, dass wenn mal ein nicht so vernüftiger 17 Jähriger ( soll es ja auch geben ) mal etwas demoliert, dann muss er dass auch ersetzen.....

    Ich bin absolut dafür, dass junge Menschen früh genug ihre erfahrungen auch alleine im urlaub machen können....

    Du musst nur richtig lesen... ich habe nämlcih auch geschrieben SOLLTEN

    wer lesen kann ist also klar im vorteil Gutenabend

    Kruemel1312 - Rioja und Amarone Liebhaber
  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1191875375000

    Das deutsche Jugendschutzgesetz gilt in Deutschland.

    Im Ausland gelten die ausländischen Gesetze und Vorschriften.

    Jugendschutz in Urlaubsländern

    Unter dem obigen Link findet man die entsprechenden Informationen.

    Carsten, wer sollte im Urlaubsland Jugendliche kontrollieren, die gegen das deutsche Jugendschutzgesetz verstoßen? Und wer sollte das ahnden?

    Wenn man sich anhand dieses Links ein wenig mit den ausländischen Vorschriften und Gegebenheiten befasst, stellt man fest, dass es nirgendwo so viele Regeln gibt wie in Deutschland.

    Du überträgst die deutschen Vorschriften, die dann gelten, wenn eine Jugendgruppe mit ihrem Jugendleiter ins Ausland reist, auf allein reisende Jugendliche - das ist so nicht richtig.

  • Thorben-Hendrik
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    gesperrt
    geschrieben 1191875445000

    Ja, aber der Hotelier hat eben Vertragsfreiheit in USA gibt es z.B. grundsätzlich erst ein Zimmer wenn Du 21 bist.....vorher nicht....

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
    Beiträge: 9488
    geschrieben 1191875802000

    Klar, Thorben-Hendrik, die Vertragsfreiheit bleibt unberührt. Meist gibt es im Ausland kein Gesetz, bis um wieviel Uhr ein Jugendlicher eine Kneipe zu verlassen hat. Der Gastwirt hängt einfach ein Schild auf, wie er das haben möchte. Oder verbietet gleich den Zutritt in die Lokalität bis zu einem gewissen Alter.

    Ich wollte nur klar stellen, dass sich auch ein Jugendlicher den im Ausland geltenden Vorschriften unterwirft und dass das mit dem deutschen Jugendschutz überhaupt nichts zu tun hat.

  • carstenW.
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    geschrieben 1191884565000

    Erika

    die Ansichten sind verschieden, die Gesetze nicht. Stellt Dein Kind im Ausland was an bzw. ist der Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz gegeben, kommen die deutschen Behörden ins Spiel. Gerade eben von meinem Bekannten (Anwalt) erfragt. Das es viele Regeln u. Gesetze gibt, vieleicht auch zu viele, ist klar. Aber das ist hier nicht die Frage u. das Problem. Wie seriös das Reisen von Jugendlichen alleine ist, zeigt mein Beitrag aus dem Bundesforum. Nicht umsonst werden solche Beiträge veröffentlicht, um zu zeigen, welches Reisen für Jugendliche am sinnvollsten ist. Es geht nicht nur um das Reisen im Ausland, sondern es fängt in Deutschland schon an. Das Jugendschutzgesetz sagt, daß ein Jugendlicher bis einschließlich 17 Jahren bis 0 Uhr ohne Begleitung eines Erwachsenen drausen sein darf bzw. in Diskotheken. Ja meinst Du wenn Dein 17 jähriger Sohn im Ausland ist wird er diesen Dingen nachkommen? Sicherlich geht man zu Hause über diese Zeitgrenze auch hinaus, jedoch hat man noch etwas seinen Daumen drauf. Zumindest so lange, wie man erziehungsberechtigt ist.

  • Marlena
    Dabei seit: 1128643200000
    Beiträge: 12409
    geschrieben 1191913579000

    Guten Morgen Tobi

    Ich würde in jedem Fall eine Erlaubnis oder halt was schriftliches mitgeben und was auch möglich ist.Setzt Euch doch mal mit einem,oder dem Hotel in Verbindung und klärt ab,ob sie einem !7 jährigen ein Zimmer vermieten.

    Das erscheint mir das sinnvollste.

    Ansonsten wird euer Sohn sicher einige Ziele dort haben,vielleicht auch Kontakte,mit denen er sich zusammen tun kann.

    LG Marlena

    Lege dich nie mit Menchen an die oft verletzt wurden sie sind gefährlich,weil sie wissen wie man überlebt.
  • Nadkim
    Dabei seit: 1123459200000
    Beiträge: 5555
    geschrieben 1191918610000

    Unsere Tochter ist auch alleine mit 17 Jahren verreist. Wir haben ihr immer eine Vollmacht von uns mitgegeben. Sie ist aber nie danach gefragt worden. Also keine Probleme.

    Nadkim

    Kellenhusen
  • t-babe
    Dabei seit: 1183420800000
    Beiträge: 296
    geschrieben 1192000912000

    Unsere Tochter ist auch mit 17 alleine (mit Freund) verreist, Pauschalreise, Null Probleme! Außerdem müssten doch da auch die Reisebüros Bescheid wissen ....

  • feurstein
    Dabei seit: 1122854400000
    Beiträge: 18
    geschrieben 1192005619000

    @Thorben-Hendrik sagte:

    Würdest Du Deine Wohnung an einen allein reisenden 17 jährigen vermieten?

    Da liegt das Problem, viele Hotels werden die Beherbergung ablehnen.....

    Ja es ist richtig, bei den Hotels kann man erst ab 18 Jahren buchen, wir haben jedoch schon für unsere Kinder (ebenfalls17 Jahre) vorher per Internet alles gebucht und bezahlt, da hat das dann funktioniert. :p

  • schatzerle
    Dabei seit: 1176508800000
    Beiträge: 152
    geschrieben 1192039746000

    jeder kennt dein kind am besten.

    man haftet halt aber bis dass das kind 18 ist :D ;)

    und man hat auch dafür die verantwortung...

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