@frische luft sagte:
SEHR komplexes Thema, sollte man nicht weiter drauf eingehen !
Nur als Beispiel gedacht:
Besondere Bedingungen zur Hausratversicherung z. B.(BBHR 2001)
dürfte der sogenannte "Wasserschaden aus einem Wasserbett" dem Leitungswasser gleichgesetzt werden, dann auch ersatzpflichtig.
Mit dem, durch das Rauchen entstandenen Schaden am Wasserbett dürfte man Probleme bekommen.
NICHT VERSICHERT SIND:
Schäden, die durch ein Feuer verursacht werden, das sich nicht selbst ausbreiten kann (z.B. Sengschäden durch Bügeln, Trocknen, brennenden Tabak, Heizmaterial etc.), Schäden an Elektrogeräten durch die Energie des elektrischen Stromes.
Es gibt genug Vers.-Experten, die sich sicherlich noch zu Wort melden werden.
der wasserschaden an sich wäre bei einem einfachen loch schon versichert, weil es bestimmungswidriger austritt ist.
jedoch wird rauchen im bett als grob fahrlässig eingestuft.
und grobe fahrässigkeit ist in der hausratersicherung nicht versichert.
weitere infos über die versicherung gegen gebühr