Schlechtes Benehmen? Unter Umständen kein Reisemangel!
Urlauber in einem Ein-Sterne-Hotel müssen sich im Hotelrestaurant
von Mitreisenden einiges gefallen lassen.
Es stelle keinen Reisemangel dar, urteilte das Amtsgericht Hamburg,
wenn Gäste in Badekleidung zum Essen erscheinen, Körpergeruch
ausströmen und rülpsen.