Anja, jetzt kann ich noch folgendes anbieten:
Integrierte Versorgung ist die Idee einer neuen „sektorenübergreifenden“ Versorgungsform im Gesundheitswesen.
Die meisten IV-Verträge nach § 140a bis § 140d SGB V beziehen sich auf bestimmte Indikationsgebiete, es ist jedoch auch möglich, sog. populationsgestützte Verträge für ganze Bevölkerungsgruppen abzuschließen. Häufig wird die Hausarztzentrierte Versorgung nach § 73bSGB V in IV-Verträge eingebettet.
oder evtl. Hartz IV
SCHÖNES WOCHENENDE! :sm5: :banane: und
Dylan - "gut Frucht" :prost: