VORSICHT!! Aprilscherze können möglicherweise bald teuer werden..!

  • pebeas
    Dabei seit: 1110585600000
    Beiträge: 328
    geschrieben 1175423586000

    Riesenärger mit VG Wort und Schrift!!

    Wie wir aus zuverlässiger Quelle erfuhren, wird das fröhlichen Veralbern am 1. April wohl bald einen bösen Dämpfer erhalten:

    Die Verwertungsgesellschaft "Wort und Schrift" hat sich Ende Februar beim Deutschen Patent- und Markenamt in München die Begriffe "Aprilscherz", und "April, April !" als Wortmarke registrieren lassen. Dieser Eintragung wurde im Eilverfahren stattgegeben.

    Somit ist jede Veröffentlichung, die mit diesem Begriff verbunden ist, an die VG gebührenpflichtig.

    Auf den Punkt gebracht: Wer Aprilscherze machen will, braucht künftig eine Lizenz und muß dafür zahlen!

    Formalrechtlich ist ein solcher Begriff eigentlich gar nicht vom Patent- und Markenrecht schützbar. Allerdings soll in diesem Falle eine Ausnahmegenehmigung des Finanzministeriums vorliegen, das sich hier offenbar zusätzliche Einnahmequellen erhofft.

    Somit scheint es nicht ausgeschlossen, daß künftig jedermann, der in Deutschland in der Öffentlichkeit unerlaubte Aprilscherze macht, abgemahnt und zur Kasse gebeten wird. Aprilscherz-Macher werden also quasi Raubkopierern gleichgestellt!

    OH MANN!!!

    einer der die Welt nicht mehr versteht

    Pebeas

  • Zoni69
    Dabei seit: 1128038400000
    Beiträge: 2148
    geschrieben 1175423974000

    @'pebeas' sagte:

    Riesenärger mit VG Wort und Schrift!!

    Wie wir aus zuverlässiger Quelle erfuhren, wird das fröhlichen Veralbern am 1. April wohl bald einen bösen Dämpfer erhalten:

    Die Verwertungsgesellschaft "Wort und Schrift" hat sich Ende Februar beim Deutschen Patent- und Markenamt in München die Begriffe "Aprilscherz", und "April, April !" als Wortmarke registrieren lassen.

    Somit ist jede Veröffentlichung, die mit diesem Begriff verbunden ist, an die VG gebührenpflichtig.

    Pebeas

    Und, hast Du schon überwiesen :question:

    Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust, mit Idioten zu diskutieren.
  • Brigitte
    Dabei seit: 1062633600000
    Beiträge: 4247
    geschrieben 1175424007000

    @'pebeas' sagte:

    Formalrechtlich ist ein solcher Begriff eigentlich gar nicht vom Patent- und Markenrecht schützbar. Allerdings soll in diesem Falle eine Ausnahmegenehmigung des Finanzministeriums vorliegen, das sich hier offenbar zusätzliche Einnahmequellen erhofft.Pebeas

    Formalrechtlich .... allein dieses Wort ....

    wenn man das ließt, dann wundert es mich nicht, wenn sich bald jemand "Grüß Gott" patentieren lässt. ;)

    @'pebeas' sagte:

    einer der die Welt nicht mehr verstehtPebeas

    da geht´s mir wie Dir.

    Nicht auf das, was geistreich, sondern auf das, was wahr ist, kommt es an. *Albert Schweitzer*
  • arminia
    Dabei seit: 1165363200000
    Beiträge: 27
    geschrieben 1175427791000

    hat damit schon jemannd Erfahrungen gemacht??

    Wenn Ja welche und wie teuer wird sowas??

    Da waren wohl wieder Leute schneller als andere.

    arminia

    Erst wenn die letzte Ölplattform versenkt, die letzte Tankstelle geschlossen ist, werdet Ihr merken, daß man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.
  • Zoni69
    Dabei seit: 1128038400000
    Beiträge: 2148
    geschrieben 1175428191000

    @Brigitte

    Gut, dass Du Deinen letzten Beitrag wieder gelöscht hast... ;)

    Wer schweigt, stimmt nicht immer zu. Er hat nur manchmal keine Lust, mit Idioten zu diskutieren.
  • pebeas
    Dabei seit: 1110585600000
    Beiträge: 328
    geschrieben 1175428889000

    gefunden bei Wikipedia

    Eine Buße ist eine Sanktion gegen Verfehlungen.

    Im juristischen Sprachgebrauch ist die Buße oder das Bußgeld (auch: Geldbuße) eine verwaltungsrechtliche Sanktion bei Ordnungswidrigkeiten. Grundlage hierfür ist das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

    Eine Buße ist in der Regel bei nicht so gravierenden Verstößen vorgesehen. Bei gravierenderen Verstößen greift in der Regel das Strafrecht, das meist durch den Strafrichter durchgesetzt wird.

    Der Mindestbetrag einer Geldbuße ist fünf Euro. Das Ordnungswidrigkeitenrecht sieht Höhen bis 50.000 Euro (§ 65 Abs. 5 BNatSchG), gegen juristische Personen auch Höhen bis zu einer Million vor.

    also dann noch die Anwaltkosten da kann schnell was zusammen kommen.

    Gruß

    Pebeas

  • Claude
    Dabei seit: 1062979200000
    Beiträge: 92
    geschrieben 1175431635000

    Hallo Pebeas,

    möönsch, ist der guuut!!! :laughing:

    Ich habe tatsächlich bestimmt 3 Minuten geglaubt, was Du schreibst!! Ich schmeiß mich weg! Klasse, prima, Hammer!

    <br /> Gruß, claude
  • pebeas
    Dabei seit: 1110585600000
    Beiträge: 328
    geschrieben 1175432875000

    Danke für die Blumen

    Ist aber nicht von mir habe das bei einer Aprilscherzsuche im Netz gefunden.

    Gruß

    Pebeas

  • Thorben-Hendrik
    Dabei seit: 1105401600000
    Beiträge: 4545
    gesperrt
    geschrieben 1175439152000

    April April

    [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size] [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]
  • KaGu
    Dabei seit: 1147046400000
    Beiträge: 6706
    geschrieben 1175472494000

    @'Thorben-Hendrik' sagte:

    April April

    Schenkelklopfer

    Es gibt noch viel zu sehen, lasst uns Reisen....
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!