@the-gt sagte:
Man kann schon davon ausgehen, dass das sehr genau geregelt ist, wofür die Zurich haftet und in welcher Höhe/in welchem Zeitraum. Da wir die Verträge aber nicht kennen, werden wir abwarten müssen, wie es wirklich ist.
Davon kann man in der Tat ausgehen - weshalb ich auch solche Begrifflichkeiten wie "linke Nummer" oder "will sich drücken" für unangebracht halte.
Ferner bleibt fraglich, ob Aussagen korrekt wiedergegeben wurden / nicht einfach einem Telefonat mit einem Callcentermitarbeiter entnommen wurden.
Es stehen demnach (sehr wahrscheinlich!) wasserfeste vertragliche Vereinbarungen diversen Spekulationen entgegen.
Mein Fazit:
Die Zurich Versicherung steht nicht gerade in dem Ruf Versicherte zu betrügen.
Auch dort hat sich wohl vor etwa einer Woche ein worst-case Szenario unbekannter Dimenson entfaltet - das muss erst einmal sortiert werden.
Ich wollte es an sich ruhen lassen - aber wenn da zig "vorsorgliche Vormerker" schon mal Ansprüche angemeldet haben stehen die kniehoch in Post die es zu sieben gilt. Und genau solche wurden hier hofrecht angekündigt mit "ich hab dann schon mal vorsorglich ..." - völlig unbeachtlich eines rechtmäßigen Schadenseintritts - und grotesker Weise mit der Abschlussformulierung "Kann ja nicht schaden!"
Doch - kann es sehr wohl! Namentlich all jenen, die bereits einen Schaden erlitten haben.