Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • *yasmin
    Dabei seit: 1569262973894
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    geschrieben 1569869406224

    Dann melden wir auch Konkurs an :smirk:

    Ne jetzt mal im Ernst, so schnell kommt kein Inkasso, erstmal kommt ein Mahnbescheid, gegen den legt man Widerspruch ein und dann

    geht die Sache vor Gericht und welcher Richter würde jemanden verurteilen was zurückzubezahlen, das sein Geld ist? Das bezweifel

    ich doch sehr!

  • Sunny18051
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    Beiträge: 56
    geschrieben 1569870095003

    @yasmin

    Zurich hält dich doch an Gesetzte und Verträge.

    Mir passt das auch nicht, ist aber erst einmal so.

    Abwarten was noch so alles passiert - vielleicht ...... (keine Ahnung) dann haben die Betroffenen doch noch Glück.

    Gruß

  • SonneStrand75
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    Beiträge: 459
    geschrieben 1569870149888 , zuletzt editiert von SonneStrand75

    @-yasmin sagte:

    Dann melden wir auch Konkurs an :smirk:

    Ne jetzt mal im Ernst, so schnell kommt kein Inkasso, erstmal kommt ein Mahnbescheid, gegen den legt man Widerspruch ein und dann

    geht die Sache vor Gericht und welcher Richter würde jemanden verurteilen was zurückzubezahlen, das sein Geld ist? Das bezweifel

    ich doch sehr!

    Weil es im Gesetz geregelt ist? Die Auszahlung ist von Anfang an nur vorläufig, deswegen ist die Rechtslage da eindeutig.

    Du verwechselst gerade Mahnung und Mahnbescheid.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1569870288004

    @the-gt sagte:

    Man kann schon davon ausgehen, dass das sehr genau geregelt ist, wofür die Zurich haftet und in welcher Höhe/in welchem Zeitraum. Da wir die Verträge aber nicht kennen, werden wir abwarten müssen, wie es wirklich ist.

    Davon kann man in der Tat ausgehen - weshalb ich auch solche Begrifflichkeiten wie "linke Nummer" oder "will sich drücken" für unangebracht halte.

    Ferner bleibt fraglich, ob Aussagen korrekt wiedergegeben wurden / nicht einfach einem Telefonat mit einem Callcentermitarbeiter entnommen wurden.

    Es stehen demnach (sehr wahrscheinlich!) wasserfeste vertragliche Vereinbarungen diversen Spekulationen entgegen.

    Mein Fazit:

    Die Zurich Versicherung steht nicht gerade in dem Ruf Versicherte zu betrügen.

    Auch dort hat sich wohl vor etwa einer Woche ein worst-case Szenario unbekannter Dimenson entfaltet - das muss erst einmal sortiert werden.

    Ich wollte es an sich ruhen lassen - aber wenn da zig "vorsorgliche Vormerker" schon mal Ansprüche angemeldet haben stehen die kniehoch in Post die es zu sieben gilt. Und genau solche wurden hier hofrecht angekündigt mit "ich hab dann schon mal vorsorglich ..." - völlig unbeachtlich eines rechtmäßigen Schadenseintritts - und grotesker Weise mit der Abschlussformulierung "Kann ja nicht schaden!"

    Doch - kann es sehr wohl! Namentlich all jenen, die bereits einen Schaden erlitten haben.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • The_GT
    Dabei seit: 1317168000000
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    geschrieben 1569870372174

    @sunny18051 sagte:

    Wenn du das so schreibst ist ja schon alles geregelt. Lies bitte folgenden Artikel aus Touristik Aktuell.

    https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/veranstalter/news/datum/2019/09/30/thomas-cook-insolvenzgeld-reicht-wohl-nicht/

    Gruß

    Es würde mich sehr wundern, wenn das bei den Summen in den entsprechenden Verträgen nicht ganz eindeutig geregelt ist. Eine Versicherung, die Verträge aufsetzt, wo Interpretationsspielraum zu deren Ungunsten besteht würde ja grob fahrlässig handeln. Was da drin steht und wer nun die Wahrheit erzählt, das steht auf einem anderen Blatt :wink:

  • Top Five
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    Beiträge: 6
    geschrieben 1569870872619

    @sonnestrand75 sagte:

    Danke für die Meldung, mein Rechtsempfinden hat mich doch nicht getäuscht.

    Andererseits schreiben sie ja:

    “ Ausgestellte IATA Tickets sind uneingeschränkt gültig und werden nicht storniert.“

    Quelle:

    https://www.tc-infonet.de/fileadmin/media/Vertriebsinfo/TCI_Redaktion/PDF_Download_2019/Vertriebsinfo.pdf

    => Ich denke man kann es wagen.

  • Erny1805
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    geschrieben 1569870893266

    @sonnestrand75 sagte:

    Natürlich würde man es zurückgeben müssen. Nach einer Mahnung kommt das Inkassobüro...

    Abgesehen davon zahlt sie ja so viel wie sie muss, weil es so im Gesetz §651 r BGB geregelt ist. Habe gerade nachgelesen...

    Dazu ne kleine Frage. Haben die ihren Hauptsitz nicht in der Schweiz? Ich weiss das die auch in Bonn einen Hauptsitz haben.... nicht das dann das Schweizer Gesetz gilt, ist nur eine Frage da ich es nicht weiss. Nicht das wieder einer sich verunsichert fühlt. (Sorry).

  • Bienekind
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    Beiträge: 3749
    geschrieben 1569871218273 , zuletzt editiert von Bienekind

    Zurich Ein Blick ins Impressum gibt Aufschluss

  • Erny1805
    Dabei seit: 1219017600000
    Beiträge: 221
    geschrieben 1569871472814

    @bienekind sagte:

    Zurich Ein Blick ins Impressum gibt Aufschluss

    Dankeeeee.

  • Kucky83
    Dabei seit: 1569615025654
    Beiträge: 10
    geschrieben 1569871879474

    @marcus2801 sagte:

    Habt ihr denn eine Absage erhalten?

    Welche Fluggesellschaft?

    Wir wollen es genau so tun, aber erst in 13 Tagen.

    Der Flug geht mit EasyJet. Wurde mündlich am Telefon sowie per Chat bestätigt. Wir sind ja auch schon seid Anfang Oktober eingecheckt. Hotel neu gebucht. Transfer dazu. Fertig. Ich lass mich mit meinen Mädels von der Misere nicht unterkriegen.

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