Na dann korrigiere doch bitte mal ...
Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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geschrieben 1570385629204Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
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geschrieben 1570385780289 , zuletzt editiert von nicste
@vonschmeling sagte:
Auch wieder falsch: Sophia hat die Flüge und kein Hotel ...
Eine Optionsbuchung bis Januar? Haste das auch überlesen?
Autokorrektur und eigener Antwort (ohne weitere Korrekturmöglichkeit) sei Dank: sollte gelesen und nicht überlesen heißen. Aber ich denke, der Sophia wurde genug an die Hand gegeben, was zielführend(er) ist.
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geschrieben 1570385883884
@ Alle
Ganz lieben Dank für Eure Antworten!
Wie schon geschrieben habe ich die Flüge und den Transfer und auch bereits bezahlt. Das Einzige was aktuell in der Luft hängt ist ein behindertengerechtes Hotel, welches ich mit Option buchen könnte, bis ich weiß ob ich von Neckermann mein im Februar 2019 und angezahltes Hotel dann auch bekomme. Aktuell habe ich bisher noch kein anderes gefunden und werde mich Morgen erneut auf die Suche machen und wünsche allen eine angenehme Nachtruhe.
Herzlichst
Sophia
bitte löschen - geht nicht selbst -
geschrieben 1570386106433
@vonschmeling sagte:
Na dann korrigiere doch bitte mal ...
Im Antragsformular der Kaera gibt es ausdrücklich die Rubrik "Zusatzkosten", in der Kosten geltend gemacht werden können, die – wie das Wort schon sagt – dem Antragsteller zusätzlich zu den im Reisevertrag stehenden Kosten entstanden sind.
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Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30985Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1570386137538
Hallo Sophia,
falls Du eine Alternative suchst, haben wir ein passendes Unterforum dafür: klick hier
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geschrieben 1570386165747
@teili sagte:
Der Hinweis zur Doppelbuchung kommt direkt von Qatar.
Wie begründet?
Wer Teile der bis 31.10. abgesagten Reise nutzt, verliert seine Ansprüche aus dem Sicherungsschein.
Sagt präzise wer?
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1570386374592
@nicste sagte:
MEINE Meinung: ja, werden sie. bis mindestens zum 31.12.2019 und zwar spätestens am kommenden Donnerstag bzw. Freitag (der vorläufige IV wird nach zwei Wochen zum „richtigen“ IV bestellt).
Aber diesemeine persönliche Meinung ist ohne Gewähr
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Dein Wort in Gottes Ohr: "...und zwar spätestens am kommenden Donnerstag bzw. Freitag"
Die von Dir o.g. zwei Wochen sind die Anfechtungsfrist gegen den Gerichtsbeschluss ein Insolvenzantragsverfahren durchzuführen, bzw. gegen den vom Gericht berufenen vorläufigen Insolvenzverwalter. Nach Verstreichung der Frist ist er immer noch vorläufiger Insolvenzverwalter bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens. Dann wird aus einem Insolvenzantragsverfahren ein richtiges Insolvenzverfahren. Oder wegen fehlender Masse wird ein Insolvenzverfahren abgelehnt......
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geschrieben 1570386527968
@ballonflieger sagte:
Im Antragsformular der Kaera gibt es ausdrücklich die Rubrik "Zusatzkosten", in der Kosten geltend gemacht werden können, die – wie das Wort schon sagt – dem Antragsteller zusätzlich zu den im Reisevertrag stehenden Kosten entstanden sind.
Das betrifft einzig beispielsweise ad hoc Forderungen von Hoteliers, die ansonsten die Gäste an die Luft gesetzt hätten bzw. an die Luft gesetzte Gäste, die eine andere Unterkunft buchen mussten, verweigerte Flugleistung / deren Ersatz ... kurz und gut sämtliche nicht erbrachten und anderweitig vorfinanzierten Leistungen, die gem. Reisevertrag hätten erbracht werden müssen.
Klar soweit?
Von der Versicherung werden nur nicht erbrachte Leistungen gem. Reisevertrag abgegolten.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1570386549438
@olicheck sagte:
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Dein Wort in Gottes Ohr: "...und zwar spätestens am kommenden Donnerstag bzw. Freitag"
Wunsch Vater des Gedankens und so weiter. Meine Meinung entspricht meiner Hoffnung und einer zugegeben laienhaften Begründung.