Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • Detlef M
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    geschrieben 1572714203041 , zuletzt editiert von Detlef M

    Auch hier zu lesen.

    Danke, Bienekind, für den Hinweis. Bist mir da glatt zuvor gekommen :smirk:

    02-14 - Kroatien ✈ 15 - Mallorca + Sri Lanka ✈ 16 - Fuerteventura + Zanzibar ✈ 17 - Sri Lanka ✈ 18 - Kos + Kuba ✈ 19 - Kos + Rhodos ✈ 20 - Kreta ✈ 21 - Kos ✈ 22 - Kreta + Kos ✈ 23 - Kreta + Makadi Bay ✈ 24 - Kreta + Makadi Bay
  • playaamadores
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    geschrieben 1572714395309

    Ok Danke .

    Avatar : Mangroven auf Surin Island/Thailand
  • AndyW68
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    geschrieben 1572717092406

    @Olli+Nicky um 13.42 Uhr

    Wie kommst du auf den Trichter, dass alle Kreditkartenkunden mit Chargebackantrag aussortiert werden müssen?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1572718484340

    Und wie du auf den, dass sie es nicht müssten?

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  • @Haegii
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    geschrieben 1572719585140

    Wer über Chargeback sein Geld wieder bekommen hat, hat gegenüber TC keinen Anspruch mehr. Derjenige würde sonst einen Gewinn aus der Insolvenz ziehen, zum Nachteil der anderen Geschädigten und rechtlich auch nicht korrekt.

    Habe selber bei Germania und TC mein Geld über Chargeback wieder bekommen. Bei Germania den Antrag beim Insolvenzverwalter zurückgenommen und bei TC gar nicht erst gestellt.

  • AndyW68
    Dabei seit: 1450742400000
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    geschrieben 1572719728552

    Ich übersah , das nach Feststehen der Quote gemeint war, sorry.

  • IBM44
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    geschrieben 1572720943978

    Ich hatte meine Ansprüche, die ich gegenüber Neckermann habe (Anzahlung für eine Reise im Sept. 2020) bei der Barclay-Bank (Visa) im Rahmen des Chargeback schriftlich per Formular eingereicht.

    Heute die Antwort erhalten, dass ich meine Ansprüche (in dem aufwändigen Verfahren) zunächst mit allen Unterlagen beim Insolvenzverwalter einreichen muss. Erst wenn ich von denen Bescheid bekomme, dass eine Gesamterstattung nicht möglich ist, erst dann kann ich per Chargeback meine Forderungen bei der Kreditkartenfirma geltend machen.

    Was jetzt speziell mit Neckermann ist (Übernahme?) steht wohl in den Sternen. Man hört ja auch nichts konkretes vom Insolvenzverwalter.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1572721348482

    Willkommen im Forum von HolidayCheck, IBM44 ... :sunglasses:

    Da deine Reise erst im September 2020 stattfinden soll und noch nicht abgesagt ist besteht auch kein Anspruch auf Erstattung deiner Zahlung - ganz gleich wo und wie geleistet.

    Es fehlt dem Antrag ggf. jegliche Grundlage, genau genommen hast du soweit einen validen Reisevertrag und kannst ihn höchstens eigenmächtig kündigen.

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  • ReimAni
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    geschrieben 1572722827442 , zuletzt editiert von ReimAni

    Hallo zusammen,

    aufmerksam verfolge ich die letzten xy Seiten - angefangen vom Vorgänger-Thread. Ich wollte nur kurz Bescheid geben, dass es im Zurich Newsroom aktuelle Infos zum Thema Quote, eingegangene Schadensmeldungen und eine avisierten Auszahlungsbeginn Anfang Dez. gibt. Update 01.11.2019

    LG

    http://www.newsroom.zurich.de/news/information-zum-insolvenzantrag-von-thomas-cook-gmbh-382555

    hakuna matata ✌️
  • SonneStrand75
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    geschrieben 1572723070652 , zuletzt editiert von SonneStrand75

    Gibt es dazu einen Link? Ah, ist jetzt da.

    Ansonsten gibt es von Chargeback nur die Differenz zurück, nach Auszahlung durch Zurich. Deswegen wird natürlich nichts aussortiert.

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