@sokrates sagte:
..... und dann bleibt für mich immer noch die Frage, wer den bitteschön die Prämie für die Versicherung gezahlt haben sollte - bei Insolvenz!
LG
Sokrates
Die Frage ist, ab wann die Fälligkeit zur Zahlung der Prämie besteht.
Bei objektiver Betrachtung müssten die Versicherungsprämien für Reisen für 2020 (also das neue Versicherungsjahr ab 1.11.) auch schon bezahlt sein, da die Reisen sonst nicht versichert gewesen wären, was wiederum nicht erlaubt wäre, denn der Reisesicherungsschein gilt ja ab der Buchung und damit auch für die Anzahlung. Diese wiederum fällt in das Geschäftsjahr 2020 und müsste zumindest über Rückstellungen (schon aus steuerlichen Gründen) abgegrenzt werden. Zeitpunkt der Buchung ist ja nicht Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Also, so einfach ist das nicht, als dass man das mal mit der "Hausratversicherung" vergleicht