Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

  • Partyknilch
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    geschrieben 1573566718390 , zuletzt editiert von Partyknilch

    Ein Gedanke von mir: der Schaden ist bereits in 2019 mit der Bekanntgabe der Thomas Cook Insolvenzbeantragung entstanden.

    Ich habe bereits vor der Absage meiner Reise, die am 8.11. stattfinden sollte vorher bei Kaera die Forderung angemeldet und bestätigt bekommen.

  • Littlelady
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    geschrieben 1573567125951

    Das heißt, das ich jetzt nur noch bis Freitag Zeit habe meinen Anspruch bei Karea einzureichen?

    Weil ich brauch ja noch Unterschriften von den Mitreißenden...

  • Partyknilch
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    geschrieben 1573567284054 , zuletzt editiert von Partyknilch

    Wie kommst Du auf das schmale Brett?

    Bis jetzt habe ich noch keine Bekanntmachung vom Meldeschluss gelesen.

  • SonneStrand75
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    geschrieben 1573567289246

    Es gibt zwei Arten von Schäden.

    Der Schaden des Reisenden, der ihn berechtigt, einen Antrag bei Kaera einzureichen. Den gibt es erst, wenn seine Reise abgesagt wurde.

    Der Schaden der Versicherung, auf dem der Stichtag fürs Geschäftsjahr basiert - der entstand mit der Bekanntgabe der Insolvenzanmeldung. Und der gilt für alle Reisen, die bis dahin gebucht wurden.

  • SonneStrand75
    Dabei seit: 1361232000000
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    geschrieben 1573567326580

    @Littlelady

    Wie kommst du darauf, dass es eine Frist bis Freitag gibt?

  • Ponyhof1960
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    geschrieben 1573567920002

    Interressant .wie Kaera theoretisch schon im Dezember fie Leute nit Auszahlungen beglücken will.

    Bis jetzt hat mein Reiseveranstalter Bucher...

    mich bis dato ja noch immer nicht informiert...

    Kann und muss ich meinen Anspruch jetzt trotzdem schon stellen?

  • Sense82
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    geschrieben 1573568024796 , zuletzt editiert von Sense82

    @Ponyhof1960

    Ja, du kannst jetzt schon alles hochladen...

    Brauchst auf die Storno nicht warten. Es wird keine Reise mehr stattfinden seitens TC DE Gruppe. Das weiß die Versicherung auch :wink:

  • Candecor
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    geschrieben 1573568052973

    @sokrates sagte:

    ..... und dann bleibt für mich immer noch die Frage, wer den bitteschön die Prämie für die Versicherung gezahlt haben sollte - bei Insolvenz!

    LG

    Sokrates

    Die Frage ist, ab wann die Fälligkeit zur Zahlung der Prämie besteht.

    Bei objektiver Betrachtung müssten die Versicherungsprämien für Reisen für 2020 (also das neue Versicherungsjahr ab 1.11.) auch schon bezahlt sein, da die Reisen sonst nicht versichert gewesen wären, was wiederum nicht erlaubt wäre, denn der Reisesicherungsschein gilt ja ab der Buchung und damit auch für die Anzahlung. Diese wiederum fällt in das Geschäftsjahr 2020 und müsste zumindest über Rückstellungen (schon aus steuerlichen Gründen) abgegrenzt werden. Zeitpunkt der Buchung ist ja nicht Zeitpunkt der Leistungserbringung.

    Also, so einfach ist das nicht, als dass man das mal mit der "Hausratversicherung" vergleicht

    "So viele Haare und kein Kamm ..."
  • Littlelady
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    geschrieben 1573568113036

    Weil es doch mal hieß mit der 8 Wochen Frist, bzw. Wurde auf verschiedenen Seiten (keine Ahnung mehr welche, weil man liest ja überall) der 17.11.2019 als Fristende genannt.

    Deshalb frage ich hier mal nach ob es so richtig ist.

  • Partyknilch
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    geschrieben 1573568582009 , zuletzt editiert von Partyknilch

    Du verwechselst offensichtlich die Meldefrist für die Rückbuchung für das Abbuchungsverfahren der Banken mit der Meldefrist der Schadensanzeige bei Kaera

    Du scheinst so einiges durcheinander zu bringen.

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