Sobald zwischen der Versicherung und dem Bund ein abkommen erzielt ist wird die Auszahlung in sehr kurzer Zeit über die Bühne gehen.
Und mein Liebling der IV kann sich mit dem Bund „vergnügen“:
Sobald zwischen der Versicherung und dem Bund ein abkommen erzielt ist wird die Auszahlung in sehr kurzer Zeit über die Bühne gehen.
Und mein Liebling der IV kann sich mit dem Bund „vergnügen“:
Gedanken: nehmen wir an, dass ein Chargeback definitv zu Gunsten des Kunden ausgeführt wurde, sprich das Geld definitiv überwiesen wurde....was empfehlt ihr iht der Kaera, wo parallel präventiv ein Anspruch geltend gemacht wurde, kommuniziert werden soll?
Option 1 ... gar nichts....Problem: Kaera hat meine Bankverbindung und es besteht das Risiko, dass Geld überweisen wird .....ungerecht fertigte Bereicherung weil bereits durch das Chargeback Geld erhalten
Option 2: proaktiv Kaera informieren, dass man - weil man wegen. Hargeback das Gled bereits erhalten hat - seinen Anspruch mit dem Vorbehalt der Wiedereinbringung zurückzieht
Option 3,,,nichts machen und bei Überweisung von Geld sowohl Kreditkarteninstitut und Kaera informieren und um Instruktion bitten, wie damit umzugehen ist.
Ich tendiere stark zu Option 2
Wird man vom Insolvenzverwalter kontaktiert reagiere ich als Schweizer ykunde eines ehemals Deutschen Unternehmens Bucher Öger gar nicht, weil Chargeback
Danke für r Gedanken
äEnder
Hallo, ich würde mal abwarten bis Anfang nächsten Jahres, so lange du von deiner KK nichts bekommen hast würde ich nichts unternehmen. Des weiteren sind die aktuellen Infos des Bundes: "Die Kunden müssen allerdings ihre Ansprüche gegenüber Dritten wie Thomas Cook oder Kreditkartenversicherer abtreten".
@vonschmeling sagte:
Welchen Inhalts?
Also sie teilten mir mit, dass das Hauptvf eröffnet ist und ich Gläubigerin bin und Hr Flö Sachvw ist.
Ich kann meine Forderungen auf der Verfahrenswebseite condor-forderungen.de elektronisch anmelden. Kann ich aber auch schriftlich tun bis zum 8.1.
Eine PIN zur elektr. Anmeldung wurde mitgeschickt.
Am 5.3. ist der Berichtstermin in FRA, dort kann man auch teilnehmen.
Die Forderungsanmeldung wurde mir auch schriftlich beigelegt, sowie der Beschluss vom 1.12. des Insolvenzgerichtes und ein Schreiben der Condor GmbH, dass es ihnen leid tut, sie aber ihr bestes geben, weiterfliegen und die Zahlungen der DE Flüge ab 1.4. auf ein Treuhandkonto verwaltet werden.
Ich hoffe, dass war jetzt verständlich Das Schreiben umfasst insgesamt mehrere Seiten.
Welche offenen Forderungen hast Du gegenüber Condor? Soweit ich weiß, ist doch noch kein Flug wegen Insolvenz ausgefallen und sogar die einzeln vor Insolvenz gebuchten Tickets werden anerkannt.
Nun, Prof. Flöther ist zweifellos der Sachverwalter. Wenn du Forderungen hast kannst du sie anmelden.
Hallo, welche Forderungen solltest du an Condor haben, solltest du einen Flug direkt bei Condor gebucht haben dann ist diese Nachricht ein Automatismus, den ein Schutzschirmverfahren ist auch eine Art von Insolvenz.
xxx Zitat von Beitrag getrennt xxx
@teili sagte:
@ vS
5 Jahre Wartezeit halte ich für Schwarzmalerei.
Ein Jahr scheint realistischer....
MfG Teili
Ich habe kürzlich, nach 14 Jahren, noch paar Euro (1,8 % der Forderungssumme) aus einer Insolvenzabwicklung ausgezahlt bekommen. 1 Jahr - träum schön.....
Fakten, Zahlen, Infos findet man hier:
Das klingt ja erstmal nicht schlecht.
MfG Teili
@telli, ich bekomme nächsten Monat aus einer Hotelinsolvenz meinen Anteil. Diese war 2008!
Auch wenn jetzt der Bund als Gläubiger mit an Bord kommt und Druck macht, wird es nicht viel schneller als die angenommen 5 Jahre brauchen.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!