Wenn er 2 mal Geld von der Kaera bekommen hat kann er sich davor jedenfalls nicht beim Bund angemeldet haben, weil die, die schon beim bund angemeldet waren bekommen diese zusätzlichen 8% doch auch vom bund und nicht extra von der kaera oder hab ich das falsch im Kopf?!
Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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geschrieben 1607431393252
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geschrieben 1607433118129 , zuletzt editiert von HABERLING
Jein, man muss die zusätzlich erhaltenen 8,88 Prozent Quotenauszahlung von KAERA, da die erst später kam als man sich beim Bund anmelden konnte, dem Bund melden.
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1607433220684
Also ich hab keine zusätzlichen 8,8 % von der kaera erhalten, demnach dachte ich das wird alles über den Bund abgewickelt. Nur damals diese 26,5% und danach hab ich mich beim Bund angemeldet.
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geschrieben 1607434898376
Stimmt, diese 17,5% habe ich erhalten.
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geschrieben 1607447108223 , zuletzt editiert von vonschmeling
Du liegst falsch, TML2116.
Für die Auszahlung des Versicherungsbetrages ist nicht der Bund zuständig sondern KAERA. Demnach ist dir die zweite Überweisung entweder entgangen oder es ist was falsch gelaufen. Der Bund kommt nur für Beträge auf, die nicht anderweitig erlangt werden können.
Reisender123 ... hat vermutlich den Termin zur Anmeldung beim Bund versäumt, "den Anwalt" (Insolvenzverwalter hww) braucht sie / er jedenfalls nicht anzurufen, von dort kommt nichts mehr. Und wenn in 5-10 Jahren noch was zu verteilen ist hat der Bund Anspruch drauf.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1607448967626
vonschmeling , mein Nachbar hat am 18.11. sein Geld vom Bund erhalten . Von Kaera bekam er nur die 17,5%
Alles wird gut ! -
geschrieben 1607466077393
@tml2116 sagte:
Wenn er 2 mal Geld von der Kaera bekommen hat kann er sich davor jedenfalls nicht beim Bund angemeldet haben, weil die, die schon beim bund angemeldet waren bekommen diese zusätzlichen 8% doch auch vom bund und nicht extra von der kaera oder hab ich das falsch im Kopf?!
Doch, @tml2116 hat das nicht nur nicht falsch im Kopf, sondern das ist zu alledem auch noch völlig richtig. Zur Info: Über die 17,5% hinaus gehende Ansprüche gegen Zurich/KAERA hat jeder, der sich beim Bundportal korrekt angemeldet hat, an die Bundesrepublik abgetreten; Auszug aus Anmeldeformular:
"Hiermit trete ich/treten wir meine/unsere bestehenden und zukünftigen Erstattungsansprüche wegen (a) ausgefallener Reiseleistungen und/oder (b) Zahlungen im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen (...), die mir/uns im Zusammenhang mit dem auf Grund der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht bzw. nicht vollständig durchgeführten Pauschalreisevertrag (...) aufgrund des Kundengeldabsicherungs- vertrags nach § 651r BGB gegen die Zurich Insurance plc. zustehen, an die Bundesrepublik Deutschland ab. Die Abtretung umfasst lediglich den Forderungsteil, der die für den ersten Zahlungslauf der Zurich festgesetzte Quote von 17,5% des Forderungsbetrages übersteigt."
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geschrieben 1607474247302
Wer vor dem 12.10.20 den Antrag beim Bund gestellt hat, bekommt die 8,8 % vom Bund und die holen sich das Geld von der Versicherung.
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1607478201973
So ist es richtig, @Haberling. Für gut einen Monat gilt diese 26,38%-Regelung bzgl. der Zahlung durch die Bundesregierung. Um ganz genau zu sein, ist der Stichtag nicht der 12.10.20, sondern der 09.10.20, wie man hier nachlesen kann. Ich gehe allerdings davon aus, dass diese 26,38%-Regelung bzgl. der Erstattung durch die Bundesregierung nur einen sehr kleinen Teil der Geschädigten betrifft, weil sich der Großteil der Geschädigten vermutlich weit vor dem 09.10.20 beim Bundportal angemeldet hat. Wer sich aber besonders viel Zeit gelassen hat (mehr als 5 Monate nach dem frühest möglichen Termin 06.05.20) und seine Ansprüche erst sehr spät (vom 09.10. - 15.11.20) beim Bundportal angemeldet hat, der erhält von der Zurich-Versicherung (abgewickelt von KAERA) 26,38% und vom Bund die restlichen 73,62% seines Schadens erstattet.
Und wer sich bis zum 15.11.20 beim Bundportal gar nicht angemeldet hat, der erhält lediglich die 26,38% seines Schadens von Zurich/KAERA erstattet und von der Bundesregierung nichts...