Falscher Ansatz, Ungläubiger.
Die Familie hat die Reise angetreten (soviel zum Vorbehalt!) und nicht gekündigt oder alternative Flüge gebucht und deren Kosten dann begehrt.
Formale Fehler können jede noch so sicher geglaubte prozessuale Einigung shreddern.
Nicht von ungefähr ist Jurist (m/w/d) ein Ausbildungsberuf ...
Im von dir verlinkten Urteil wurde die durchgeführte Reise / deren Beschädigung insgesamt durch die Verlegung des Flughafens beurteilt, die Entscheidung des Gerichts konnte somit gar nicht anders ausfallen.
Maßgeblich für den Erfolg einer Einrede ist deren Ausgestaltung.
@ifonlyicould
Um auf deine Frage zurückzukommen:
Ich bleibe bei meiner Empfehlung, wegen des Flughafenwechsels eine einseitige Kündigung zu begründen und die Herausgabe des Erlangten zu begehren.
Wird sich ja zeigen wie der Veranstalter darauf reagiert. Du jedenfalls gibst damit nichts verloren und kannst im Falle eines Widerspruchs immernoch fachlichen Rat einholen.
Im gegenwärtigen Markt könnte ein Missverhältnis von Nachfragen und Providern (insbesondere Flüge) bestehen, das kann man sich ggf. zu Nutzen machen bei Absagen.
(Uff ... Kurve gekriegt vor dem letzten der gefühlt elwunneunzich "letzten" Kommentare?!)