Es wird im Einzelnen darauf angekommen, welche Beträge infrage stehen, tStS.
Ferner ist der Hinweis keineswegs "Blödsinn", diese Richtlinie gibt es ja. Nur wendet FERIEN sie sagen wir mal Anbieter freundlich an ...
Es stimmt durchaus, dass der Veranstalter ein Alternativhotel anbieten muss, um Schadenersatzforderungen zu verhindern, die Richtline sagt aber keinesfalls, dass der Reisende diese Alternative annehmen muss.
Auf mich wirkt das allenfalls bauernfängerisch, wedeln wir mal mit einer EU Reiserichtlinie, deren Inhalt max. 0,01% der Betroffenen kennt, dann werden die schon kuschen und zähneknirschend entweder stornieren oder eben annehmen.
Hat ja bei dir funktioniert ...
Bei Bademeisters Kollegen geht es im Übrigen um eine Verlegung des Flughafens. Hierzu wird gerne mal der Hinweis gegeben, ein nicht allzu weit entfernter sei hinzunehmen, da man ja beispielsweise ein rail&fly Ticket vorhalte und der Zuschnitt der Reise nicht erheblich beeinträchtigt werde. Das ist dann tatsächlich Blödsinn!