Ich bin gestern aus der Türkei zurück gekommen und möchte meine Erfahrungen bezüglich der Formalitäten bei der Ein- und Ausreise schildern.
Vor dem Hinflug habe ich den sogenannten Bürgertest gemacht, also kostenfrei. Auf der Bescheinigung stand auch keine Ausweisnummer drauf, das ist (wie bereits mehrfach von anderen Foris geschrieben) schlicht unnötig. Zusätzlich habe ich natürlich die elektronische Einreiseanmeldung gemacht und damit verbunden den HES-Code bekommen. Beide Nachweise wurden beim CheckIn kontrolliert. Dabei war es egal, ob man sie auf dem Smartphone oder in Papierform vorgewiesen hat. In der Türkei angekommen hat sich weder am Flughafen noch im Hotel jemand für diese Nachweise interessiert.
Vor dem Rückflug habe ich im Hotel den PCR-Test machen lassen (zu meiner Verwunderung kostenfrei, Veranstalter war FTI). Dann erneut die elektronische Einreiseanmeldung ausgefüllt und zum Schluß die PCR-Testbescheinigung hochgeladen. Als Nachweis, dass man die elektronische Einreiseanmeldung gemacht hat, bekommt man eine PDF-Datei. Wichtig: diese Datei beinhaltet nicht die Info, dass man die PCR-Testbescheinigung hochgeladen hat. Also muss man die PCR-Testbescheinigung unbedingt aufheben, keinesfalls nach dem Hochladen entsorgen.
Beim CheckIn wurden dann beide Bescheinigungen geprüft. Auch hier war es egal, ob man sie auf dem Smartphone oder in Papierform vorgewiesen hat. Im Flieger haben dann die Flugbegleiter die Passagiere, die beim CheckIn keinen Nachweis für die elektronische Einreiseanmeldung vorweisen konnten, nach dem alternativen Formular in Papierform gefragt. Wenn es vorgezeigt wurde, war es okay. Ich vermute mal, dass man andernfalls von den Flugbegleitern dieses Formular bekommen hätte und es im Flieger ausfüllen musste.
In Deutschland angekommen wurden bei der Passkontrolle erneut die PCR-Testbescheinigung und die Einreiseanmeldung kontrolliert.
Ich empfehle dringend, die Einreiseanmeldung vor dem Rückflug im Internet zu machen. Nur durch das Hochladen der PCR-Testbescheinigung vor der Einreise entfällt die Quarantänepflicht. Wenn man die Einreiseanmeldung nur auf Papier gemacht hat, muss man die PCR-Testbescheinigung dem Gesundheitsamt zukommen lassen. Ich glaube, dass man bis zum Eintreffen beim Gesundheitsamt zumindest theoretisch in Quarantäne gehen muss. Ob das in der Praxis wirklich so ist, weiß ich leider nicht.