Wo kann ich denn den Mist mit der Raucherei rauskriegen? Ich bin Rsucher und will mir dadurch nicht den Urlaub versauen lassen. In Gran Canaria ist das wohl teils sehr krass.
Wichtiger Hinweis/Thema Corona/ für alle Türkeiurlauber
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geschrieben 1626022291709
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geschrieben 1626022554621
Der Flughafen liegt auf dem Hoheitsgebiet Frankreichs und da gelten eben die momentanen Bestimmungen Frankreichs für die einzelnen Nationalitäten.
Das kannst du finden wie du willst, es ist Gesetz.
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geschrieben 1626022652436 , zuletzt editiert von REJBodenheim
Es ist kein deutscher Flughafen... siehe hier wg. Besonderheiten: F und CH aber nicht D.
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geschrieben 1626023038951
Den betreffenden Thread zum Nichtraucherschutz gibt´s nicht mehr.
Es gibt zig Möglichkeiten zu Quarzen - jedenfalls im Freien.
Falls dir das nicht reicht mach einen neuen Thread auf oder frage in dem zu deinem Hotel, wenn es einen gibt.
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geschrieben 1626023367897
Mir war bisher auch nicht bekannt, dass der Euroairport "als deutscher" gilt ... ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1626024473575
Sorry, aber aus diesem Kauderwelch werde ich auch nicht schlau.
Heißt es ,daß ich für die digitale Einreiseanmeldung die Impfpässe abfotografieren und hochladen kann, am Flughafen vor der Rückreise aber die Originale vorzeigen muss?
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geschrieben 1626025624253
Du bekommst mit Impfausweis ein digitales Impfzertifikat in Apotheken, genesene brauchen nur eine Impfung.
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich" -
geschrieben 1626025753225 , zuletzt editiert von dennis_93
Hallo,
habe eine Frage, wir haben am 01.07. die 2. Impfung erhalten. Am Mittwoch, den 14.07. geht es um 23:45 von Antalya aus zurück nach CGN.
Kann jemand evtl. aus eigener Erfahrung beantworten, ob der 14.07. als „Genesungsdatum“ und somit zum Betreten des Flugzeugs (SunExpress) akzeptiert würde, oder ob u.U. auf den 15.07. beharrt wird?
Sonst müsste noch ein PCR Test hier im Hotel gemacht werden.
Und sorry, falls dies eine bereits häufig gestellte Frage gewesen sein sollte, aber 531 Seiten durchforsten wollte ich jetzt nicht
LG
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geschrieben 1626026819772
Ich als Genesener bis Oktober habe aber nix digitales. Nur die Genesenenbescheinigung von der Kreisverwaltung in Papierform.
Wie soll ich es hochladen, wenn ich es nicht abfotografieren darf???
Die 1 Impfung kann ich erst 6 Monate nach der Erkrankung im Oktober machen.
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geschrieben 1626027200249 , zuletzt editiert von HABERLING
Hallo @dennis-93 es heißt: Als "vollständig geimpft" gilt, wer seine zweite Impfung im Abstand von mindestens 14 Tagen erhalten hat.
"Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"