@HABERLING
Genau über so einen Wisch wie @Schlangenfanger rede ich, Bei mir heißt es "Genesenennachweis" und wurde vom zuständigem Gesundheitsamt per Post an mich zugeschickt. Dort ist das Ablaufdatum (mitte Oktober), sowie die Feststellung der Erkrankung mittels PCR Test (April) angegeben. Ist eine einmalige Impfung erfolgt, gilt dieses Schreiben unbefristet. Es enthällt aber kein QR Code.
Korrigiert mich bitte wenn ich mich irre, aber Genesene mit eiener Impfung gelten nicht als Genesene, sondern als vollständig Geimpfte, oder?
Für die Einreise nach Deutschland müssten aber Genesene/Geimpfte/Getestete doch gleichgestellt sein. D.h ich müsste kein Test machen?
Nebenbei noch die nicht geklärte Frage mit der Einreiseanmeldung. Darf ich das Ding abfotografieren und hochladen um der Quarantäne zu entgehen, am Flughafen aber das Original in Papierform vorzeigen müssen?