• gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
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    gesperrt
    geschrieben 1244915600000

    Die Strafe ist vom Tatzeitpunkt! nichts anderes ist relevant. Wenn du zu dieser Zeit der Halter warst, bist Du auch der Zahler, ist in Deutschland ähnlich, ausser Du kannst beweisen, dass Du nicht gefahren bist. Also zahlen oder nie wieder hin fahren. Vollstreckt wird die Strafe in Deutschland nicht!

  • thZ_One
    Dabei seit: 1244851200000
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    geschrieben 1244915620000

    *EDIT*

    Die Strafen sind ja vom Februar.

  • thZ_One
    Dabei seit: 1244851200000
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    geschrieben 1244915711000

    Also, ich war im Hostel in Sydney in Februar. Die Strafe war in Melbourne.. Wenn ich den Beleg vom Hostel kriegen könnte, dann is es doch schon bewiesen oder? :D

    Naja, da ich eh nich nach Oz will erstmal.. is das nich so schlimm.. dachte die Polizei steht dann vor meiner Tür bzw. die Gerichtsvollzieher und holen sich die Knete

  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1244916183000

    Hallo!

    Die Polizei wird nicht vor Deiner Haustüre stehen. Bußgelder oder Verkehrsstrafen aus dem Ausland (Ausser Österreich) werden nicht in Deutschland eingetrieben bzw. vollstreckt. Es gibt kein bilaterales Abkommen zwischen Deutschland und Australien diesbezüglich.

    Schreibe die australische Verkehrsbehörde an und kläre den Sachverhalt. Wenn Du zum Zeitpunkt der Owi nicht in mehr in Down Under warst, belege es durch Stempel der Ausreise im Pass (Kopie) oder Ticketkopien. Nenne die Namen und Adresse der "Freunde" die dafür verantwortlich sind.

    Nochmal, es gibt keine Amtshilfe zwischen den Behörden. Ein GV oder Polizeibeamter wird nicht vor der Türe stehen.

    Kläre die Sache, besonders wenn Du in den nächsten 7 Jahren noch einmal dort hin willst. Du bist im Computer gespeichert und bei Einreise darfst Du sofort "Bar" bezahlen oder wirst verhaftet!

    Sabine

    PS

    Wirklich "wahre Freunde" sind das, wenn sie Dich damit im Regen stehen lassen und noch nicht einmal antworten!

  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
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    geschrieben 1244916453000

    @ Ahotep Note:

    bar wird klein geschrieben.

    Sonst ist es eine Bar, zum Saufen oder V.... :laughing:

    Die Freunde konnten nicht antworten, da sie keine Notiz vom Amt bekamen!

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • maran-08
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    geschrieben 1244984587000

    Ich verstehe nicht so recht, wo eigentlich das Problem ist. Die Sache muss man jetzt einfach juristisch betrachten.

    Du hast als Eigentümer des Fahrzeugs von der Behörde in Australien Post bekommen. Die Behörde kennt nur den Eigentümer des PKW's, wenn die Polizei den Verkehrssünder nicht vor Ort in flagranti erwischt hat.

    Du als Eigentümer des PKW teilst der Behörde in Australien die Namen und die Anschriften der beiden Personen mit, die Dein Fahrzeug genutzt haben und teilst der Behörde ausserdem mit, dass Du zum Tatzeitpunkt gar nicht in Melbourne warst, und zwar innerhalb der von der Behörde gesetzten Frist. Nach Ablauf der Frist ist die Sache dann nicht mehr so einfach zu regeln.

    Wenn Du sogar belegen kannst, dass Du zur Tatzeit nicht in MEL warst, dann belege es.

    Du kannst nicht darauf hoffen, dass sich Deine Bekannten freiwillig stellen. Wenn Du also für die Verkehrsverstöße Deiner Bekannten nicht aufkommen willst, dann musst Du sie nennen. Das ist sicherlich in AUS nicht anders, als in D.

    Das Thema zeigt mal wieder deutlich, mit welchen Risiken die Ausleihe eines Fahrzeugs verbunden ist. Vielen Haltern ist gar nicht bewusst, welchen Risiken sie sich aussetzen, wenn man ein Fahrzeug verleiht.

    LG Hardy

  • Steff63
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    Zielexperte/in für: New South Wales Neuseeland
    geschrieben 1248367586000

    Es gibt SELBST IN DEUTSCHLAND das Recht, die Aussage zu verweigern, vor allem wenn es Deine Frau/Dein Mann usw. war der gefahren ist: schaut mal auf einem Knollen, wenn jemand geblitzt wurde, der Fahrer aber nicht eindeutig festzustellen ist. WIe ihr dort dann lesen könnt ist in solchen Fällen das schlimmste was einem passieren kann, das einem die Haltung eines Fahrtenbuches auferlegt wird...nichts wird in diesem Falle eingezogen und nichts passiert, kein Polizist steht vor der Tür oder sonstiges! Ist das in Australien anders? Ich weiß es nicht!

    Aber Du kannst ja sogar beweisen, dass Du zur Tatzeit ganz woanders warst (ich glaube es Dir einfach mal, ich weiß es ja nicht) und somit würde ich es, ob Du nochmal nach Australien willst oder nicht, auf jeden Fall zur Sicherheit abklären, auch wenn Du hier dahingehend nicht belangt werden kannst!

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