Besonders Urlauber seien an dieser Stelle noch einmal dringend darauf hingewiesen, die brasilianischen Ausfuhrgesetze für Tiere und Pflanzen, sowie Teilen davon dringend zu beachten!
Nachdem vor einiger Zeit ein deutscher Tourist Zierfische ganz offen ausführen wollte - jedoch ohne vorherige behördliche Genehmigung - und dafür Bekanntschaft mit brasilianischen Gefängnissen machen musste, hat es nun einen besonders harten Fall gegeben:
Der holländische Forscher mit brasilianischem Pass, Treber Gerardus Maria Van Roosmalen, 59, wurde in Manaus zu 14 Jahren Gefängniss und R$ 152.000 Geldstrafe wegen Verbrechen gegen die Fauna verurteilt. In seinem Garten in Manaus (Ponta Negra) unterhielt er nach seinen Angaben einen Privatzoo zu Forschungszwecken, wo er eine Vielzahl von seltenen Affenarten ohne Genehmigung gehalten hat.
Zudem soll er Proben von Gen-Material ohne Genehmigung zur Auswertung in die USA verbracht haben. Dies ist der erste Fall von verurteilter Bio-Piraterie in Amazonas. In Europa wurde Van Rossmalen als rebellischer Biologe bekannt, der nach seiner Einbürgerung in Brasilien über ausländische Geldgeber Regenwaldgebiete kauft und neue Affenarten in Amazonas entdeckt hat.
Man kann sicher erkennen, dass hier ein Exempel statuiert werden sollte, zumal sich Roosmalen schon immer mit den Behörden angelegt hat. Er warf nach seiner Ansicht zu Recht der Umweltpolitik in Brasilien eine Doppelmoral im Umgang mit dem Regenwald vor und wollte einer Ausweisung durch den Erwerb der brasilianischen Staatsbürgerschaft entgegen wirken. Dieses hat sich nun als Nachteil erwiesen.