Tja mit Gesetzen ist das so eine Sache. Dass man sie lesen kann reicht meist nicht aus, man sollte auch verstehen was damit gemeint ist.
So sagt der §86 Abs. 1.1 (kommt noch vor §86a):
(1) Wer Propagandamittel
1.einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
Es ist hier die durch das das Bundesverfassungsgericht festgestellte Verfassungswiedrigkeit.
Die deutsche Wehrmacht war das nie! Deren Orden und Ehrenzeichen fallen nicht unter den §86 ff.
Es ist schon erstaunlich was in diesem unserem Lande so alles als verboten angesehen wird. Es gibt sogar, nicht Wenige, die meinen das Singen der deutschen Nationalhymne in voller länge wäre strafbar.
Das Problem mit diesen Sachen ist ein ganz anderes. Auf sämtlichen Tauschbörsen (die gibt es ganz offiziel) kursieren reichlich von diesen Orden und Ehrenzeichen wie sie der damalige Gröfaz gar nicht produzieren konnte. Soll heißen es sind jede Menge Fälschungen im Umlauf und diese Fälschungen sind sehr gut was an den horrenden Preisen liegt die Sammler für z. B ein Ritterkreuz zahlen müssen. Diese Fälschungen gibt es auch zuhauf im Ausland.
Ich habe letztes Jahr auch einiges in Nessebar gesehen ... sah nicht besonders vertrauenerweckend aus.