Doch!
Sogar 2
Hat aber nix mit Reisen oder RB zu tun.
Nicht einmal mit Cuba
Doch!
Sogar 2
Hat aber nix mit Reisen oder RB zu tun.
Nicht einmal mit Cuba
du bist ein Ekel juanito
Ältere Semester brauchen manchmal längere Ruhezeiten! und die kann man dann benutzen um ins internet zu schauen!
genau,das mit dem umziehen in ein anderes Hotel ohne Reiseleitung soll mir auch mal jemand erklären!
Im übrigen wollten wir ja nur andere davor warnen im moment das Catalonia Royal Bavaro zu buchen.
St. Juanito
Hallo
Wollte mal schnell einen Zwischenbericht abgeben.
Da 14 Mitreisende auch Reklamiert haben ,wurden neue Urlauber jetzt am Dienstag gleich bei der Ankunft in PuntaCana in ein anderes Hotel gebracht.Auch ohne sie vor der Abreise zu informieren.Ihnen wurde dann nur erklärt,die Baumasnahmen würden länger dauern alls vorgesehen.Wir haben einen Brief vom Reisebüro bekommen ,es täte ihnen leid und sie weden jetzt abklären wies war.Unterschrieben hatt der Brief genau jene Person die uns vor dem Abflug gesagt hatt es sei alles fertig gebaut!!!
So jetzt gehts in die 3 Runde...
Schönen Tag Sonya
Ich denke auch , das die VA oder die Hoteliers und auch die Reisebüros, manchmal ein bißchen mehr erhrlichkeit an den Tag legen könnten,(was den Zustand des Hotels betrifft) viele Leute hier im Forum scheinen das nicht zu verstehen, wenn man sich aufregt , das die Leistung , die man gebucht und auch bezahlt hat nicht bekommt, und das oft auch vorsätzlich, ich denke auch , hier sollte es manchmal ums Prinzip gehen, weil das Geld, das wollen die alle schon vor der Reise haben, da sind die dann schnell mit.
Manchmal reicht es einfach nicht. sich umquatieren zu lassen, oft hat man doch (mir geht es zumindest so) aus bestimmten Gründen, ein Hotel gebucht, sei es nur der besonders schöne Strandabschnitt , die bekanntermassen nette Bedienung, weiss ich was noch , aber wenn ich in ein anderes Hotel umquatiert werde , dann muss ich das doch nicht zwangsläufgi auch nehmen , nur damit das ich später irgendwelche ansprüche geltent machen kann.
Dann hätte man das Hotel doch auch direkt buchen können.
Hallo safira,
auch ich kann Euer Vorgehen in keiner Weise nachvollziehen, doch darum geht es hier nicht. Denn Dich interessiert ja die rechtliche Seite.
Dazu folgendes: Zuerst einmal mußt Du Dich innerhalb von vier Wochen nach geplantem Reiseende an den richtigen Ansprechpartner wenden. Der ist aber nicht das Reisebüro, sondern der Reiseveranstalter! Wenn das Reisebüro das so weiterleitet ist das ja in Ordnung, doch wenn das nicht, oder nicht richtig geschieht, verliert Ihr Eure Ansprüche. Solche habt Ihr selbstverständlich, jedoch vermutlich in deutlich geringerem Umfang, als Ihr glaubt.
Zuerst einmal wäre zu klären, wie Ihr die Information bezüglich der Bauarbeiten bekommen habt. War das schon bei der Buchung so ausgeschrieben, oder habt Ihr bei einer Internetecherche darüber erfahren? Falls das von vorneherein klar war, dann könntet Ihr sogar gar keine Ansprüche haben, jedoch gehe ich davon nicht aus.
Als nächstes gilt zu klären, wie Fertigstellungsarbeiten definiert werden können. Ich würde das so sehen, daß die Häuser im Grundsatz schon stehen müssen, es aber noch durch Malerarbeiten, Bohren und Hämmern innerhalb der neuen (renovierten) Gebäude, aber auch durch das Anlegen von Gärten und Wegen schon noch zu recht hohen Störfaktoren kommen kann.
Die Aussage bezüglich der "Fertigstellungsarbeiten" stammt ja sicher nicht vom RB, sondern das wurde vom RB bestimmt über den Veranstalter angefragt. Nur wenn diese Aussage das RB eigenmächtig getätigt hätte, dann wäre es möglich dieses zu belangen.
Man hatte Euch als Abhilfe ein anderes Hotel angeboten. Die Frage wäre dann hier, ob Ihr dieses vor Ort überhaupt angeschaut habt? Ist dies nicht geschehen, wird es ebenfalls schwer, denn bei einem Schaden seid Ihr ja auch zur Schadensminderung verpflichtet. Auch ohne Reiseleitung hättet Ihr Euch ja auch um eine, für Euch passende Unterkunft bemühen können.
Wichtig für die rechtliche Beurteilung ist auch, ob Euch der Veranstalter vor dem Abflug schon eine Umbuchungsmöglichkeit eingeräumt hat, respektive, ob Ihr nach einer solchen gefragt hattet.
Folglich bleiben Euch maximal diese Rückforderungen. Für die eine Woche mit Lärm bestenflls 10% vom Tagespreis, da die Baustelle ja bekannt war. Für die vorzeitige Abreise maximal den Hotelpreis für diese Woche. Eine Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit scheidet nach meiner Meinung aus, da Ihr mögliche Alternativen ja abgelehnt habt.
Realistisch sehe ich aber eher nur die 10 % und vermutlich keinen Ersatz für die zweite Woche, da die Abreise ja auf eigenen Wunsch erfolgte und die Umbuchung sehr kurzfristig war, so daß der Veranstalter und das Hotel ja keinerlei Möglichkeit hatten das Zimmer anderweitig zu vermieten.
Eventuell kannst Du noch etwas für die Flugverspätung auf dem Hinflug herausholen. Viel wird das aber auch nicht werden.
Das eigentliche Problem an der Sache, so sehe ich das, war aber wohl das Wetter. Denn ich könnte mir voratellen, daß wenn Ihr mehr Ausweichmöglichkeiten gehabt hättet, daß Euch die Baustelle sicher nicht so sehr gestört hätte. Nach meiner Meinung seid Ihr, so wie ich die Postings bisher gelesen habe, doch eigentlich abgereist, weil Ihr bei diesem Wetter auch in keine anderes Hotel wolltet. Daher glaube ich weniger, daß Ihr viele Chancen habt.
Doch dann bitte unbedingt einen Brief mit einer konkret bezifferten Rückforderung an den Veranstalter. Damit diese aber auch eine Chance hat, bearbeitet zu werden solltet Ihr die Beträge realistisch ansetzen. Anhaltspunkte kann hier die Frankfurter Tabelle bieten.
Gruß
Berthold
Merci Genau auch unsere Meinung, absolut ins Schwarze getroffen!
Hallo Berthold
Hallo safira,
auch ich kann Euer Vorgehen in keiner Weise nachvollziehen, doch darum geht es hier nicht. Denn Dich interessiert ja die rechtliche Seite.
AW: Nein gar nicht, es geht um das Vorgehen des RB!
Dazu folgendes: Zuerst einmal mußt Du Dich innerhalb von vier Wochen nach geplantem Reiseende an den richtigen Ansprechpartner wenden. Der ist aber nicht das Reisebüro, sondern der Reiseveranstalter! Wenn das Reisebüro das so weiterleitet ist das ja in Ordnung, doch wenn das nicht, oder nicht richtig geschieht, verliert Ihr Eure Ansprüche. Solche habt Ihr selbstverständlich, jedoch vermutlich in deutlich geringerem Umfang, als Ihr glaubt.
AW: Ist bereits nach unserer Rückreise geschehen!
Zuerst einmal wäre zu klären, wie Ihr die Information bezüglich der Bauarbeiten bekommen habt. War das schon bei der Buchung so ausgeschrieben, oder habt Ihr bei einer Internetecherche darüber erfahren? Falls das von vorneherein klar war, dann könntet Ihr sogar gar keine Ansprüche haben, jedoch gehe ich davon nicht aus.
AW: Infos aus dem Internet. Bei der Ausschreibung/Buchung erfolgte seitens des RB in keiner Weise eine entsprechende Info!
Als nächstes gilt zu klären, wie Fertigstellungsarbeiten definiert werden können. Ich würde das so sehen, daß die Häuser im Grundsatz schon stehen müssen, es aber noch durch Malerarbeiten, Bohren und Hämmern innerhalb der neuen (renovierten) Gebäude, aber auch durch das Anlegen von Gärten und Wegen schon noch zu recht hohen Störfaktoren kommen kann.
AW: Malerabreiten werden in der Regel nicht um 07.15 Uhr mit einem Trax oder Planierraupe erledigt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Die Aussage bezüglich der "Fertigstellungsarbeiten" stammt ja sicher nicht vom RB, sondern das wurde vom RB bestimmt über den Veranstalter angefragt. Nur wenn diese Aussage das RB eigenmächtig getätigt hätte, dann wäre es möglich dieses zu belangen.
AW Stammt in mehrfacher Ausführung von Mitarbeitern des RB. Auf gesuch hin, dies schriftlich zu bestätigen war die Antwort, das geben wir nicht schriftlich!
Man hatte Euch als Abhilfe ein anderes Hotel angeboten. Die Frage wäre dann hier, ob Ihr dieses vor Ort überhaupt angeschaut habt? Ist dies nicht geschehen, wird es ebenfalls schwer, denn bei einem Schaden seid Ihr ja auch zur Schadensminderung verpflichtet. Auch ohne Reiseleitung hättet Ihr Euch ja auch um eine, für Euch passende Unterkunft bemühen können.
AW: In diesem Falle sicher nicht, wurde uns schon vor Abreise eine Umbuchung in ein anderes Hotel abgelehnt!!! Wir haben ja schon diesbezüglich 4 Wochen vor Abreise angefragt....
Wichtig für die rechtliche Beurteilung ist auch, ob Euch der Veranstalter vor dem Abflug schon eine Umbuchungsmöglichkeit eingeräumt hat, respektive, ob Ihr nach einer solchen gefragt hattet.
AW Ja es haben mehrere Kontakte vor Abreise stattgefunden diesbezüglich!
Wir waren ja bereit Umzubuchen, das Reisebüro fand dies nicht von Nöten und gemäss Aussage vom RB sei es 4 Wochen vor Abreise nicht möglich ein anderes Hotel zu suchen!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Folglich bleiben Euch maximal diese Rückforderungen. Für die eine Woche mit Lärm bestenflls 10% vom Tagespreis, da die Baustelle ja bekannt war. Für die vorzeitige Abreise maximal den Hotelpreis für diese Woche. Eine Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit scheidet nach meiner Meinung aus, da Ihr mögliche Alternativen ja abgelehnt habt.
AW: Da warten wir jetzt mal ab, Forderungen sind dem RB bereits bekannt.
Realistisch sehe ich aber eher nur die 10 % und vermutlich keinen Ersatz für die zweite Woche, da die Abreise ja auf eigenen Wunsch erfolgte und die Umbuchung sehr kurzfristig war, so daß der Veranstalter und das Hotel ja keinerlei Möglichkeit hatten das Zimmer anderweitig zu vermieten.
AW Ist das wirklich in so einem Falle das Problem des Urlaubers?????
Eventuell kannst Du noch etwas für die Flugverspätung auf dem Hinflug herausholen. Viel wird das aber auch nicht werden.
AW Auch das wissen wir, aber für uns kein Problem mit der Verspätung, da der Service an Bord 1A war!!
Das eigentliche Problem an der Sache, so sehe ich das, war aber wohl das Wetter. Denn ich könnte mir voratellen, daß wenn Ihr mehr Ausweichmöglichkeiten gehabt hättet, daß Euch die Baustelle sicher nicht so sehr gestört hätte. Nach meiner Meinung seid Ihr, so wie ich die Postings bisher gelesen habe, doch eigentlich abgereist, weil Ihr bei diesem Wetter auch in keine anderes Hotel wolltet. Daher glaube ich weniger, daß Ihr viele Chancen habt.
AW: Auch das Wetter hat auf das gesamte Vorgehen keinen Einfluss!! Wir stossen uns nur daran, auf welche Art Reisen verkauft werden und man ja doch einen stoltzen Preis bezahlt. Da kann man ja auch eine entsprechende Gegenleistung des RB erwarten!! Und schliesslich am Rande bemerkt, es war unsere Hochzeitsreise!
Doch dann bitte unbedingt einen Brief mit einer konkret bezifferten Rückforderung an den Veranstalter. Damit diese aber auch eine Chance hat, bearbeitet zu werden solltet Ihr die Beträge realistisch ansetzen. Anhaltspunkte kann hier die Frankfurter Tabelle bieten.
AW Alles bereist geschehen!!!! Danke für Deine Inputs, Gruss Sonya
Gruß
Berthold
Entweder ich lass mich per Taxi zu einem meiner Alternativ-Hotels bringen und frag direkt an der Rezeption nach freien Zimmern, oder ich such mir im Internet ein Hotelangebot (nur Hotel-Last Minute) - buche - ziehe um!!!
Es sind immerhin die Flitterwochen, bevor ich nach Hause fliege und einen total versauten Urlaub habe, dann gehe ich doch lieber erstmal in Vorkasse für ein besseres Hotel, wenn ich Glück hab bekomme ich vom Reiseveranstalter wegen einem Reisemangel Geld zurück, wenn nicht hatte ich wenigstens schöne Flitterwochen.
Sollte keine Reiseleitung verfügbar sein, dann kümmern sich übrigens gute Reisebüros ebenfalls um Umbuchungen (meins macht das zum Glück :o)
Sabine
Hallo,
weiß jemand wie weit die Baumaßnahmen gediehen sind?
Schöne Feiertage
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!