Betreffs Veröffentlichung von Bildern habe ich eine Frage; habe den folgenden Bericht im Internet gefunden und möchte nun wissen, ob es wirklich verboten ist, Bilder vom Eiffelturm bei Nacht öffentlich einzustellen. Habe gesehen, dass auch hier bei HC diverse Bilder vom Eiffelturm bei Nacht eingestellt sind.
--- Keine Fotos vom Eiffelturm bei Nacht! ---
Die Illumination des Eiffelturms gilt als zeitweilige Kunstaktion - und wäre somit auch nach deutschem Recht vor unerlaubter Veröffentlichung geschützt. Ähnlich wie der Wrapped Reichstag von Christo.
Laut http://www.tour-eiffel.fr/teiffel/uk/pratique/fag/index.html
darf man zwar Fotos des Eiffelturms veröffentlichen, aber nur solange diese auch bei Tageslicht aufgenommen wurden. Nach Einbruch der Dämmerung wird die Beleuchtung, auf welche ein Copyright besteht, eingeschaltet - die Veröffentlichung ist dadurch nur mehr mit dem Entrichten von Gebühren an die Société Nouvelle d Exploitation de la Tour Eiffel (SNTE) möglich.
Hier gefunden: http://www.fotocommunity.de/pc/pc/cat/974