• beast0505
    Dabei seit: 02.11.2004
    Beiträge: 94
    geschrieben am 19.08.2007 um 00:30

    Betreffs Veröffentlichung von Bildern habe ich eine Frage; habe den folgenden Bericht im Internet gefunden und möchte nun wissen, ob es wirklich verboten ist, Bilder vom Eiffelturm bei Nacht öffentlich einzustellen. Habe gesehen, dass auch hier bei HC diverse Bilder vom Eiffelturm bei Nacht eingestellt sind.

    --- Keine Fotos vom Eiffelturm bei Nacht! ---

    Die Illumination des Eiffelturms gilt als zeitweilige Kunstaktion - und wäre somit auch nach deutschem Recht vor unerlaubter Veröffentlichung geschützt. Ähnlich wie der Wrapped Reichstag von Christo.

    Laut http://www.tour-eiffel.fr/teiffel/uk/pratique/fag/index.html

    darf man zwar Fotos des Eiffelturms veröffentlichen, aber nur solange diese auch bei Tageslicht aufgenommen wurden. Nach Einbruch der Dämmerung wird die Beleuchtung, auf welche ein Copyright besteht, eingeschaltet - die Veröffentlichung ist dadurch nur mehr mit dem Entrichten von Gebühren an die Société Nouvelle d Exploitation de la Tour Eiffel (SNTE) möglich.

    Hier gefunden: http://www.fotocommunity.de/pc/pc/cat/974

  • wettzie
    Dabei seit: 18.05.2005
    Beiträge: 251
    geschrieben am 19.08.2007 um 05:57

    Sachen gibts, die gibts garnet. :shock1:

  • salvamor41
    Dabei seit: 08.06.2004
    Beiträge: 4.964
    geschrieben am 19.08.2007 um 08:24

    Man riskiert doch höchstens eine Aufforderung, demnächst das Einstellen von Fotos zu unterlassen. Na ja, was soll da schon viel mehr passieren?

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><
  • Lexilexi
    Dabei seit: 29.07.2004
    Beiträge: 11.566
    geschrieben am 19.08.2007 um 09:52

    test..............

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Dylan
    Dabei seit: 17.07.2007
    Beiträge: 7.625
    geschrieben am 20.08.2007 um 00:22

    @wettzie sagte:

    Sachen gibts, die gibts garnet. :shock1:

    Doch, da gibt es noch mehr verrückte Sachen.

    Unter anderem >diese<.

    Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.
  • noeler
    Dabei seit: 31.10.2005
    Beiträge: 1.953
    geschrieben am 21.08.2007 um 09:35

    Erst vor ein paar Wochen hat jemand Aerger vor Gericht bekommen, weil er sein Passbild auch auf seiner Internetseite zeigte. Der Fotograf zeigte ihr darauf and bekam Recht, da der Fotograf der Urheber ist und Dir einzig und alleine damit erlaubt, dass Passbild nur fuer den Pass zu verwenden. Fuer eine anderweitige Benuzung muss man beim Fotografen die Erlaubnis einholen...

    4 8 15 16 23 42
  • Holginho
    Dabei seit: 08.06.2004
    Beiträge: 16.169
    geschrieben am 21.08.2007 um 13:05

    Der Eiffelturm (grundsätzlich auch andere Bauwerke und andere Dinge/Sachverhalte bzgl. des Themas Fotografie und Urheberrechte/Persönlichkeitsrechte) war auch vor kurzem Thema in einer großen deutschen Foto-Fachzeitschrift:

    Dort war der Sachverhalt folgendermaßen "ge"/erklärt, das Bauwerke die dauerhaft(!!!) an frei zugänglichen Orten stehen, von öffentlichem(!!!) Grund aus fotografiert werden dürfen.

    PS:

    Aufgrund der Thematik verschiebe ich den thread nun in das dafür "zuständige" Fachforum.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • HHBenfica
    Dabei seit: 20.10.2005
    Beiträge: 281
    geschrieben am 21.08.2007 um 14:41

    Was Holginho meint, ist das DACHLI- (Deutschland, Österreich, Schweiz und nicht zu vergessen Liechtenstein) Recht auf Panoramafreiheit bei Bildern.

    In Frankreich gibt es die Panoramafreiheit allerdings nicht(!!).

    Für uns bedeutet das z.B. das ich jedes Hotel/Sehenswürdigkeit von einen öffentlichen Platz aus fotografieren kann. Das in Ländern wie Frankreich, die Panoramafreiheit nicht gilt, kann man getrost übersehen. In Falle des Eiffelturms bei Nacht hier bei HC müsste man dann entweder gegen Holidaycheck in der Schweiz oder dem Einsteller des Bildes vorgehen. Wenn dieser, wie auch Holidaycheck, aus dem DACHLI-Bereich kommt, dürfte es da keine juristische Möglichkeit geben.

  • Chrily
    Dabei seit: 29.04.2006
    Beiträge: 1.036
    Zielexperte/in für: Wien Hamburg
    geschrieben am 24.08.2007 um 18:13

    Das Atomium in Brüssel daf man zwar fotografieren, aber die Bilder nicht ins Internet stellen.

    Mehr dazu --> auf dieser Seite

    Weltenbummler
  • HHBenfica
    Dabei seit: 20.10.2005
    Beiträge: 281
    geschrieben am 26.08.2007 um 11:55

    @Chrily sagte:

    Das Atomium in Brüssel daf man zwar fotografieren, aber die Bilder nicht ins Internet stellen.

    Mehr dazu --> auf dieser Seite

    Wie oben beschrieben, ist das nach den jetzigen Stand wohl falsch, weil man sich in DACH auf die Panoramafreiheit berufen kann. Darum sind ja auch die Bilder in der deutschsprachigen Wikipedia nicht gelöscht worden.

    Es gibt auch bei HC diverse Bilder davon:

    http://www.holidaycheck.de/schnellsuche.php?schnellsuchBegriff=atomium&typ=bilder

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