• Sabia111
    Dabei seit: 1278288000000
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    geschrieben 1622908868696

    ...bitte nicht "falsch" verstehen...

    Ist denn ein HOTEL identisch einer FERIENUNTERKUNFT ??

    Die Spanier sind manchmal ein bisschen sehr detailverliebt...

    Grüße

  • Elton57
    Dabei seit: 1580658415415
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    geschrieben 1622911102120 , zuletzt editiert von Elton57

    Die Regelung gilt seit dem 14.11.2020 für alle "establecimientos turísticos de alojamiento de Canarias", also für alle touristischen Beherbergungsbetriebe auf den Kanaren -> Artikel 1 Nr. 1 des BOC Nr. 223/2020

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1622921944962 , zuletzt editiert von HABERLING

    Nein, ist bereits am 02.06.2021 eine entsprechende Verordnung im BOC erschienen.

    Geimpfte und Genesene müssen in kanarischen Hotels keinen Corona-Test mehr vorlegen, klick hier

    Endlich amtlich: Spanienreise ab 07.06. für Geimpfte ohne Test und für Ungeimpfte mit Schnelltest, klick hier

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1622976448206

    Also dann auch hier gerne nochmal die Kurzform der neuen, aktuellen Regelung.

    Deutschland und Österreich sind für die Spanier zumindest bis zu 20.06.2021 noch Risikogebiet.(Dann erfolgt eine Neuregelung)

    Und wer aus einem Risikogebiet nach Spanien einreist, muss entweder einen negativen PCR- oder einen Antigentest vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

  • Mutzimutz
    Dabei seit: 1218412800000
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    geschrieben 1622982925204 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    nach dieser Info neue verordung ab 07.06.2021 bedarf es für die Einreise auf die Kanaren keinen PCR Test mehr, sondern es reicht ein Antigen Schnelltest, welcher nicht älter als 48std sein darf (und, wie es so aussieht, der PCR Test darf auch nicht älter als 48std. sein)

    Das ganze in schriftlicher Form oder per Handy.

    Jetzt finde ich überhaupt nichts darüber, was solch ein Test beinhalten muss. Ausweisnummer? Anschrift? Laborname? Uhrzeit oder Tag? usw.... sehr verwirrend!

    Weiss da jemand mehr?

    XXXLink zu FB entfernt erlauben wir nichtXX

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1622984004486 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Bevor ich die FB Seite Fuerteventura Zeitung bemühe--- da schaue ich doch einfach mal in die Hinweise des AA - da steht alles konkret und deutlich drin. (ausnahmsweise direkt reinkopiert)

    "Die Risikoländer, zu denen auch Deutschland gehört, sind in der Anlage II der Verordnung vom 11. November 2020 aufgeführt. Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Das Ergebnis muss elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen und folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis."

    Hier der Link zum AA/Spanien klick

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1622984128243 , zuletzt editiert von Kourion

    @Mutzimutz

    Hier klicken - Endlich amtlich.... und etwas runterscrollen bis "Anerkannte Tests". Dort findest du die erforderllichen Mindestangaben.

    Günter war schneller... :blush:

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1622984664778 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Danke, Kourion :relaxed:Mir geht 's dann auch um die Übersicht---- für die klaren Aussagen brauchen wir sicher keine kleine Fuerte Zeitung--

    es reicht das AA --

    Und auch hier mein Vorschlag wie im Mallorca Forum: das ist die Basis- so bleiben die Infos für jeden User klar und deutlich.

    Zumindest gelten die Vorschriften bis 20.Juni- dann entscheiden die Spanier neu

  • Mutzimutz
    Dabei seit: 1218412800000
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    geschrieben 1622984783653

    danke

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1623050632458 , zuletzt editiert von HABERLING

    Und wie soll das mit den „Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor Einreise“ wenn nur das „Datum der Testabnahme“ und nicht die Uhrzeit laut AA vorgeschrieben ist funktionieren?

    Sorry Günter unter „Hinweise des AA - da steht alles konkret und deutlich drin“ stell ich mir was anderes vor.:worried:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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