• vitalipawlenko
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    geschrieben 1210356767000

    Hallo.Ich habe da eine Frage.In paar Wochen fliegen wir nach GC.Da ich ein Reisepass habe ist das ja kein Problem.Wo ich Bedenken habe ist das mein Mann eine russische Staatsangehörigkeit hat und in seinem Pass ein Aufenthaltsbescheid von Deutschland steht.Der hat auch eine Arbeitserlaubniss in Deutschland (steht auch in Pass).Meine Frage:Kann er mit diesem Pass auch Problemlos nach GC oder muss er ein spanisches Visum beantragen?

    Olga Miller
  • juanito
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    geschrieben 1210358366000

    Einfach mal das Konsulat, bzw. die Botschaft von Spanien anrufen!

    >konsulate<

    Telefon

    (Botschaft Spain (Spanien), Berlin)

    (030) 25 40 07-100

    Nachtrag:

    Und wenn du anrufst, nenne die RICHTIGE Bezeichnung !!

    Aufenthaltsbescheid ??? :shock1:

    Nimm seinen Pass in die Hand und lies vor was auf dem Aufkleber drauf steht!

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  • Frankenstephan
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    geschrieben 1210371931000

    Es heißt Aufenthaltserlaubnis, nur mal so nebenbei.

    @juanito sagte:

    Einfach mal das Konsulat, bzw. die Botschaft von Spanien anrufen!

    >konsulate<

    Telefon

    (Botschaft Spain (Spanien), Berlin)

    (030) 25 40 07-100

    Nachtrag:

    Und wenn du anrufst, nenne die RICHTIGE Bezeichnung !!

    Aufenthaltsbescheid ??? :shock1:

    Nimm seinen Pass in die Hand und lies vor was auf dem Aufkleber drauf steht!

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  • juanito
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    geschrieben 1210372976000

    Muss nicht sein!

    Aufenthaltserlaubnis ist nicht immer mit einer Arbeitserlaubnis verbunden!

    Die hat der Russische Ehemann, laut Angabe.

    Also hat er Wahrscheinlich? eine Niederlassungserlaubnis!

    Daher schrieb ich: Die genaue Bezeichnung vom Einkleber im Pass vorlesen!

    capito?

    Weiteres bei den Spaniern ;)

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  • Frankenstephan
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    geschrieben 1210422084000

    Niederlassungserlaubnis = EU

    Aufenthaltserlaubnis = Nicht-EU ;)

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  • juanito
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    geschrieben 1210423344000

    Einfach mal googeln.

    Bezeichnungen ändern sich ab und zu :D

    >aufenthaltserlaubnis<

    >niederlassungserlaubnis<

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  • Frankenstephan
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    geschrieben 1210424868000

    Für russiche Staatsbürger in Deutschland ist es die Aufenthaltserlaubnis.

    Für nicht "EUler" gibts zum Teil aber auch die Niederlassungserlaubnis, wenn der Ehepartner die deutsche STA hat.

    Auf jeden Fall aber hat der Mann von Olga keinen Aufenthaltsbescheid, da sind wir uns einig.

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  • vitalipawlenko
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    geschrieben 1210432703000

    Tut mir leid dass ich mich verschrieben habe.Hab nochmal in den Pass geguckt.Also es ist ein Aufenthaltstitel,kleingedruckt steht auch Art der Titel:Aufenthaltserlaubniss.Es ist eine Aufenthaltserlaubniss.Beim spanischen Konsulat werde ich auf jedenfall anrufen um sicher zu sein ob man mit dem Pass einreisen kann.Danke für Info.

    Olga Miller
  • juanito
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    geschrieben 1210445009000

    Ich hoffe für Dich und ihn, dass er ohne Visum rein und raus kann.

    Ist zwar Schengen und ich weiss nur wie es mit Schengen-Visa für Besuchs-Ausländer ist.

    Stell doch bitte die Antwort und den Erfolg hier ein.

    Gute Reise

    j.

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  • Frankenstephan
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    geschrieben 1210449473000

    Olga, ich weiss nur wie es in D. ist, welche Anforderungen in anderen Ländern gestellt werden bezüglich Visum etc. weiss ich nicht.

    Aber wie Juanito schon schrieb, ein Anruf bei der spanischen Botschaft genügt.

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