• AKIrland
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    geschrieben 1628425563298

    Hallo Zusammen,

    ich plane Anfang September für ca. 10 Tage nach Irland zu reisen und mir das Land anzuschauen. Der Plan ist, dass ich von Dublin aus startend mit einem Mietwagen unterwegs sein werde. Nun muss man ja vor der Einreise das Covid Passenger Locator Form ausfüllen, in dem man nach seinem Aufenthaltsort für die nächsten 14 Tage gefragt wird.

    Da ich jedoch keinen festen Aufenthaltsort haben werde, kann ich den Punkt im Grunde nicht korrekt ausfüllen. Hat jemand Erfahrung wie in solchen Fällen damit umzugehen ist und vielleicht selbst vor kurzem vor dem Problem gestanden?

    Bin über jeden Hinweis dankbar!

  • wukovits
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    geschrieben 1628537785848

    Hallo

    Warum fragst Du nicht bei der irischen Botschaft nach? Es wäre durchaus denkbar das diese Form des Urlaubes zur Zeit noch nicht gestattet ist.

    Gruß

    Karl

  • Dublingirl05
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    geschrieben 1628939118656

    Hallo, trag einfach deine erste Übernachtungsadresse ein, das reicht. Du kommst ja entweder geimpft oder PCR-getestet nach Irland, von daher gibt es für dich keine Quarantäne und dein Aufenthaltsort ist nicht wichtig.

    Ich selbst habe Verwandschaft in Irland und bin gestern erst wieder zurückgeflogen und habe es auch so gemacht.

    Liebe Grüße und viel Spass!!!

  • Limba
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    geschrieben 1630430328387

    so hat es mein Sohn vor 2 Wochen auch gemacht, einfach die Adresse vom ersten Hotel in Dublin angegeben, danach ist er weiter gereist. Das überprüft ja keiner.

    LG

  • HC-Mitglied2693196
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    Beiträge: 86
    geschrieben 1632211198984

    Eine offizielle, bzw. verbindliche Aussage hierzu wäre schon sehr hilfreich.

    Ich habe dazu die Botschaft kontaktiert, aber keine Rückmeldung erhalten.

    Lt. Homepage der irischen Regierung nimmt man das mit dem Aufenthaltsort schon genau und muss daher auch melden, wenn man innerhalb der ersten 14 Tage den Ort, der im PLF angegeben ist, wechselt / ändert.

    Ebenso wird explizit darauf hingewiesen, dass ein (Erst-)Verstoß gegen diese Auflage mit bis zu 4.000 Euro, bzw. einem Monat Haft abgestraft wird. Auch sind Officers, bzw. "Garda Síochána" in Alltag berechtigt und angewiesen, die Richtigkeit der PLF-Daten zu kontrollieren.

    Natürlich wird im Alltag kein Hahn danach krähen. Aber passiert was unvorhergesehenes (Verkehrsunfall, etc.), wo die Daten gecheckt werden, dann ist das Drama groß.

    LG

  • vonschmeling
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    geschrieben 1632247334073

    Ist denn mit der Anmeldung keine App verbunden, mit der eine Lokalisierung des Reisenden jederzeit möglich ist?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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