Nee, ist schon klar.
Wenn ich es recht verstehe, geht es bei dem verlinkten Hinweis um z. B. auf dem Basar gekaufte Artikel - vllt. in größerer Menge, für die aufgrund fehlender Kassenbelege auch kein tax-free Antrag gestellt wurde:
"Wenn eingeführte Plagiate den Gesamtwert von 430.- € bzw. 300.- € überschreiten, droht ein Steuerstrafverfahren und Prozesse mit den Markenrechtinhabern, wobei es allerdings aufgrund der üblicherweise fehlenden Kaufbelege mit den Zöllnern auch Streitigkeiten über den Warenwert geben könnte."