Hallo,
dazu gibt es auch keine "gesetzliche" Grundlage, sondern m.W. bestenfalls so etwas wie ein ungeschriebenes "Memorandum of Understanding", dass bestimmte Abweichungen toleriert werden..
Die IATA-Regeln zur Passagier-Beförderung verlangen, dass die Personengleichheit / Identität verifiziert werden kann.
In der Praxis ist es so, dass dafür der Name lt. Pass mit dem auf dem Ticket phonetisch "similar", also ähnlich / gleichklingend sein muss.
Wie auch immer - Deinen "Vermittler" benötigst Du nicht. Der will mit seinem "Service" nur Geld verdienen.
Wichtig ist am Ende, wenn überhaupt, was im PNR (Passenger Name Record) steht.
Für die Eintragung dort ist letztendlich die Fluggesellschaft verantwortlich.
Geh selbst auf die ET-Website und probier dort, Deine Buchungsdaten zu ändern.
Falls nicht möglich, ruf bei ET an bzw. schreib eine Mail, teile denen das fehlende "R" mit und lass sie in der Buchung diesbezüglich ein "Remark" setzen.
Sollte kostenfrei sein, da nicht eine bestehende Buchung geändert wird, sondern lediglich ein Vermerk gesetzt wird...
Oder Du setzt auf Lücke und fliegst einfach mit dem "fehlerhaften" Ticket.
Ich selbst bin schon mit Tickets geflogen, auf denen mein Nachname und Vorname vertauscht waren, mein Vorname falsch buchstabiert war, mein Vorname verkürzt war.
Ähnliche Erfahrungen dürften Reisende mit ä, ö, ü, ß im Namen oder Reisende mit langen Familiennamen gemacht haben...
Erst wenn wider Erwarten und trotz Beharrens es nicht möglich sein sollte, die Buchung selbst online zu ändern oder das "Remark" setzen zu lassen, würde ich über ein Storno überhaupt nachdenken. Wobei ich persönlich eher mit inkorrektem Ticket reisen würde.
IATA General Conditions of Carriage
IATA Guidelines on Passenger Name Record (PNR) Data
Gruß