Morgen an Alle
Auszug Mitgliederzeitung der TK 3-2007
....können die Kosten für die empfohlenen Reise-Schutzimpfungen von ihrer TK erstattet bekommen.
Erstattungsfähig sind Reise-Schutzimpfungen zum Beispiel gegen Cholera u. Typhus. Voraussetzung ist, dass die Impfung durch einen Vertragsarzt oder das Gesundheitsamt durchgeführt wird. Erstattet werden die Kosten für den Impfstoff (gegebenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung) u. für die ärztliche Impfleistung in voller Höhe.
Grundlage für diese TK-Leistung sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. ..........
Anja