frische luft:
Hola Kuschel
Was hat dein geschriebener Satz:
"Hat etwas für alles entschädigt"
zu bedeuten ?
Ich denke sie haben geholfen, dass dieser Einbruch bei der Polizei gemeldet und auch am "Tatort" aufgenommen wurde !?
Sicherlich hast Du es nicht versäumt, VOR ORT eine Liste -mit den geklauten Gegenständen und Kaufpreisangabe- bei der Polizei abzugeben !?
Ich gehe davon aus, dass Du eine Hausrat-Versicherung besitzt, und dass Du diesen Einbruch deiner Versicherung gemeldet hast ?
wenn nicht, sofort nachholen.
Die BELEGE (Rechnung- oder Quittung-en ) solltes Du schon besorgen, weil diese i.d.R. für eine Entschädigung verlangt werden, diese sollte dann zum "Wiederbeschaffungswert" erfolgen.
Du bist wohl "Einbruchgeschädigt" ?
weil dein PN-Zugang "verriegelt & verrammelt" ist, sonst hätte ich diese Mitteilung per "PN" geschickt.
Gruß vom
Rolf
Hallo, Rolf,
besten Dank für die Tipps. Ja klar, haben wir alles gemacht mit Liste, Hausrat etc. Das mit dem Satz .... entschädigt sollte nur unterstreichen, wie freundlich und hilfsbereit unser privater Vermieter war. Ist sicher nicht selbstverständlich. Aber auch wenn der Schaden von der Versicherung bezahlt wurde, waren zwei Urlaubstage hin. Das mit der PN kenne ich nicht, bin hier nicht oft. bitte um Nachsicht! Wollte nur kundtun: Lazarote ist super!