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  • Kuschel21
    Dabei seit: 1179705600000
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    geschrieben 1391534048000

    frische luft:

    Hola Kuschel

    Was hat dein geschriebener Satz:

    "Hat etwas für alles entschädigt"   

    zu bedeuten ?

    Ich denke sie haben geholfen, dass dieser Einbruch bei der Polizei gemeldet und auch am "Tatort" aufgenommen wurde !?

    Sicherlich hast Du es nicht versäumt, VOR ORT eine Liste -mit den geklauten Gegenständen und Kaufpreisangabe- bei der Polizei abzugeben !?

    Ich gehe davon aus, dass Du eine Hausrat-Versicherung besitzt, und dass Du diesen Einbruch deiner Versicherung gemeldet hast ?

    wenn nicht, sofort nachholen.

    Die BELEGE (Rechnung- oder Quittung-en ) solltes Du schon besorgen, weil diese i.d.R. für eine Entschädigung verlangt werden, diese sollte dann zum "Wiederbeschaffungswert" erfolgen.

    Du bist wohl "Einbruchgeschädigt" ? :D  

    weil dein PN-Zugang "verriegelt & verrammelt" ist, sonst hätte ich diese Mitteilung per "PN" geschickt.

    Gruß vom

    Rolf

    Hallo, Rolf,

    besten Dank für die Tipps. Ja klar, haben wir alles gemacht mit Liste, Hausrat etc. Das mit dem Satz .... entschädigt sollte nur unterstreichen, wie freundlich und hilfsbereit unser privater Vermieter war. Ist sicher nicht selbstverständlich. Aber auch wenn der Schaden von der Versicherung bezahlt wurde, waren zwei Urlaubstage hin. Das mit der PN kenne ich nicht, bin hier nicht oft. bitte um Nachsicht! Wollte nur kundtun: Lazarote ist super!

  • Kuschel21
    Dabei seit: 1179705600000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1391534184000

    Kuschel21:

    frische luft:

    Hola Kuschel

    Was hat dein geschriebener Satz:

    "Hat etwas für alles entschädigt"   

    zu bedeuten ?

    Ich denke sie haben geholfen, dass dieser Einbruch bei der Polizei gemeldet und auch am "Tatort" aufgenommen wurde !?

    Sicherlich hast Du es nicht versäumt, VOR ORT eine Liste -mit den geklauten Gegenständen und Kaufpreisangabe- bei der Polizei abzugeben !?

    Ich gehe davon aus, dass Du eine Hausrat-Versicherung besitzt, und dass Du diesen Einbruch deiner Versicherung gemeldet hast ?

    wenn nicht, sofort nachholen.

    Die BELEGE (Rechnung- oder Quittung-en ) solltes Du schon besorgen, weil diese i.d.R. für eine Entschädigung verlangt werden, diese sollte dann zum "Wiederbeschaffungswert" erfolgen.

    Du bist wohl "Einbruchgeschädigt" ? :D  

    weil dein PN-Zugang "verriegelt & verrammelt" ist, sonst hätte ich diese Mitteilung per "PN" geschickt.

    Gruß vom

    Rolf

    Hallo, Rolf,

    besten Dank für die Tipps. Ja klar, haben wir alles gemacht mit Liste, Hausratvers. etc. Das mit dem Satz .... entschädigt sollte nur unterstreichen, wie freundlich und hilfsbereit unser privater Vermieter war. Ist sicher nicht selbstverständlich. Aber auch wenn der Schaden von der Versicherung bezahlt wurde, waren zwei Urlaubstage hin. Das mit der PN kenne ich nicht, bin hier nicht oft. bitte um Nachsicht! Wollte nur kundtun: Lazarote ist super! Antworten  gerne an w.horlebein@gmx.de

  • Siegfried
    Dabei seit: 1109203200000
    Beiträge: 2164
    geschrieben 1391551321000

    da muß ich wiedersprechen.

    Einbrüche sind auf den Canaren nichts ungewöhliches.

    Habe es im Clubhotel Barlovento (Costa Calma) fast jedesmal von Leuten dort erlebt, wenn ich da war. Habe schon erlebt, wie fremde Jugendliche über eine Mauer kletterten, oder vom Strand kamen und sich unten in der Bar bediehnten.

    Von den Hotelangestellten wird sowas verleumdet. Die Polizei macht auch nichts. Auch auf den anderen Inseln erlebt.

    Gruß

    Siegi

    s.w.
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