Ich schätze, er spricht von VO(EG)261/04, was aber in diesem Zusammenhang nicht die grundlegende Verordnung ist.
Markus, um es mal einfach zu machen, buchst Du pauschal, ist der Veranstalter erstmal in der Verpflichtung, Dich nach Hause zu bringen, außer er kündigt den Reisevertrag wegen höherer Gewalt, aber das führt jetzt hier zu weit.
Buchst Du individuell und den Wasserflug nicht auf einem Ticket mit der Emirates, keine Ahnung, ob das überhaupt möglich ist, liegt es an Dir den EK-Flug zu erreichen, schaffst Du das nicht, aus welchen Gründen auch immer, ist die Airline erstmal raus und Du mußt selber für Zusatzkosten aufkommen.