• Tami140492
    Dabei seit: 1705403485200
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    geschrieben 1705416538598

    Vielen lieben dank für die Info

  • Tagedieb
    Dabei seit: 1273449600000
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    geschrieben 1705580847046

    @rejbodenheim sagte:

    ... innerhalb 96 h vor Abflug. Muss nicht Punkt 96 h vorher sein. Genauso für den Rückflug.

    Sehe da nur ich einen Widerspruch zu dem, was das Auswärtige Amt schreibt, nämlich:

    "Die Abgabe einer elektronischen Einreiseerklärung, die vor mindestens 96 Stunden vor Abflug auf der Internetseite der maledivischen Grenzbehörden ausgefüllt werden muss, ist verpflichtend."

    Entweder verstehe ich deren Deutsch nicht oder die das Englisch der maledivischen Grenzbehörden nicht.

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1705582179982

    Ja, der Kasus Knaxus ist „within“, innerhalb der 96 Stunden! :wink:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1705596696427

    Ja, merkwürdig ungenau… da steht auch nichts davon, dass man die IMUGA auch vor der Rückreise ausfüllen muss… untypisch….

  • vadder.meier
    Dabei seit: 1279670400000
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    geschrieben 1705661066636 , zuletzt editiert von vadder.meier

    @REJB

    steht doch da:

    "All travellers are required to submit the Traveller Declaration within 96 hours to the flight time, during arrival and departure"

    Übersetzt:

    Alle Reisenden müssen die Reisedeklaration innerhalb von 96 Stunden bis zur Flugzeit, bei An- und Abreise.......

    Klickt man weiter:

    All international travellers must complete the Traveller Declaration form within 96 hours of arrival/departure.

    Übersetzt:

    Alle internationalen Reisenden müssen das Reiseerklärungsformular innerhalb von 96 Stunden nach Ankunft/Abreise ausfüllen.

    Das ist dann schon etwas verwirrend :flushed:

    wir haben das in 2023 so gestaltet das wir innerhalb von 96 Std. zur Ankunftszeit Male abgeschickt haben. So ist man auf der sicheren Seite.

    LG

    Vadder

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1705695161755 , zuletzt editiert von REJBodenheim

    Ja, vadder.... Da steht bei der IMUGA. Das weiß ich auch.... Und ist für mich verständlich genug, dass ich es kapiere und auch so umsetzen kann.

    Die Posts von T.agedieb, Haberling und mir seit 18.01.2024 13:27 beziehen sich auf das, was bei AA steht.

  • vadder.meier
    Dabei seit: 1279670400000
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    geschrieben 1705738280153

    @ REJB

    hab mir die Seite beim AA mal angeschaut, eigentlich übersetzt das AA genau das was hier steht: Klick

    Und da steht innerhalb von 96 Stunden zur Flugzeit, nicht Ankunft Male.

    Irgendwie etwas unglücklich formuliert.

    LG

    Vadder

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1705739392252 , zuletzt editiert von Kourion

    Der Satz

    "Die Abgabe einer elektronischen Einreiseerklärung, die vor mindestens 96 Stunden vor Abflug auf der Internetseite der maledivischen Grenzbehörden ausgefüllt werden muss, ist verpflichtend."

    ist hier klicken beim AA zu finden / unter "Einreise und Zoll"

    und auch auf dieser Seite - klick

    "innerhalb 96 Stunden" findet sich dort nicht.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1705739539877 , zuletzt editiert von REJBodenheim

    Vadder... ein zweiter Kaffee wäre angebracht :stuck_out_tongue_winking_eye:

    In dem von dir angegebenen Link steht unter Punkt 4 "filled in and submitted by all travelers travelling to and from Maldives", genauso wie auf den Seiten, die dem unbedarften Reisenden direkter zur Verfügung stehen. Also nichts Neues. Da sind wir uns alle schon lange einig.

    Und beim AA steht immer noch immer kein Hinweis, dass die IMUGA auh bei Rückflug ausgefüllt werden muss. Um diese Informationslücke beim AA geht es hier, nicht darum ob die IMUGA überhaupt ausgefüllt werden muss.

    Die Diskussion, ob jetzt zum Abflug in D oder zur Ankunft in MLE ist müßig, da die 96 Stunden so bemessen sind, dass man leicht einen Zeitpunkt aufwählen kann, der beides abdeckt.

  • vadder.meier
    Dabei seit: 1279670400000
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    geschrieben 1705753995893 , zuletzt editiert von vadder.meier

    @ REJB

    nö, keinen 2 Kaffee.

    Ihr bemängelt den fehlenden Hinweis des AA auf Immuga bei Ausreise. Das interessiert das AA aber wenig weil es nur über die "Einreise" in in die Zielländer informiert. Ansonsten ist der Hinweis gegeben sich auf den Seiten des Ziellandes über den aktuellen Stand zu informieren.

    Also ist es unnötig über diesen fehlenden Hinweis zu diskutieren wenn man den Ansatz des AA verstanden hat. Der Absatz des AA lautet: Einreise und Zoll

    LG

    Vadder

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