• Mountainbiker214
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    geschrieben 1501102730716

    Hallo zusammen ich habe eine Frage muss ich wenn ich am Flughafen bin und mein Laptop im Handgepäck habe ihn kostenpflichtig Anmelden oder nicht ich würde mich über eine Antwort freuen.

    Mfg:grin:

  • palme30
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    geschrieben 1501105180349

    Warum kommst du drauf? Nein, Laptop darfst als Handgepäck mitnehmen - und muß nicht angemeldet werden......dein Handy meldest ja auch nicht an, oder?:grinning:)

    Wie gut, daß mich keiner denken hören kann:)))
  • Malini
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    geschrieben 1501106397025

    @palme30 sagte:

    dein Handy meldest ja auch nicht an, oder?:grinning:)

    Was für ein Argument! Also darf ich auch Dual-User-Güter etc. pp. ohne Anmeldung nach Spanien verbringen?!?

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • palme30
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    geschrieben 1501107285012

    Mountainbiker - ein Laptop ist kein zollpflichtiges Gerät - es ist ja dein eigenes Gerät, welches du in D vermutlich gekauft hast, oder nicht?

    Wie gut, daß mich keiner denken hören kann:)))
  • Malini
    Dabei seit: 1215043200000
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    geschrieben 1501108915451

    Der Titel "Zielexpertin für zollrechtliche Fragen" ist dir sicher!

    Stay hungry. Stay foolish. (Steve Jobs)
  • palme30
    Dabei seit: 1118188800000
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    geschrieben 1501109517539

    Was willstn eigentlich ständig von mir mit deiner Stänkerei gegen meine Beiträge? Klär das gefälligst per PN, wenn du so großen Bedarf danach hast!!!

    Wie gut, daß mich keiner denken hören kann:)))
  • Malini
    Dabei seit: 1215043200000
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    geschrieben 1501136688846 , zuletzt editiert von Malini

    Es gibt nichts per PN zu klären: Deine "Begründung" ist ein Witz und im übrigen weißt du nicht, ob der/die TO aus der EU anreist...

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  • hokahe0
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    geschrieben 1501136984227 , zuletzt editiert von hokahe0

    @Malini

    ..auch wenn es dir nicht paßt, das Lapptop muss nicht angemeldet werden.

    Ich hatte es dabei als ich in Nairobi, in Ägypthen, Iran, in Kuba, Mallorca usw. war. Es gehört ins Handgepäck und es kann dir passieren das du es bei der Sicherheitskontrolle kurz einschalten muss. (Sprengstoffverdacht etc.)

    Dein Gefasel von Dual User Gütern einführen ist lächerlich, hierfür brauchtest du ein sogenanntes Info 3 Formular das man beim Zoll erhält.

    Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher.
  • Malini
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    geschrieben 1501137355282

    Wo genau habe ich behauptet, dass es sich bei einem Notebook um ein Dual-Use-Gut handelt?

    Auch behaupte ich nicht, dass der/die TO das Gerät anmelden muss, sofern er aus der EU einreist.

    Sollte er/sie jedoch aus einem Drittland einreisen, so behaupte ich, dass du die Zollvorschriften ebenso wenig kennst wie palme30.

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  • wiener-michl
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    geschrieben 1501138163116

    Malini, setzen- 6, Thema verfehlt.

    Wir sind hier im Mallorca-Forum, deswegen ist dein Gefasel von wegen Drittland kompletter Blödsinn.

    Dir gehts - wie immer - nur um's streiten.

    Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund
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