• slessin
    Dabei seit: 1178928000000
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    geschrieben 1212737531000

    morgen,

    habe da mal eine frage:

    ich fliege am 15.06 nach Mallorca, genauer nach Cala Ratjada. Ich habe folgendes Problem am 01.05 ist mein Personalausweis abgelaufen. Ich habe 05.05. einen neuen beantragt. dieser ist bis jetzt noch nicht da???

    ich wolte mir im rathaus einen vorläufigen perso austellen lassen.

    kann ich damit problemlos einreisen nach spanien und mich ausweisen im hotel??

    hoffe doch das spanien ja eu mitglied ist.

    danke schon mal für eure antworten

  • 241150
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    geschrieben 1212739824000

    das genügt,passkontrollen am flughafen gibt es für eu bürger keine und für die anmeldung im hotel genügt dieser.

  • slessin
    Dabei seit: 1178928000000
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    geschrieben 1212743135000

    Danke für die schnelle Auskunft, da bin ich aber beruhigt. :)

  • holzwurm
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    geschrieben 1212751636000

    Dein Personalausweis kommt normalerweise noch rechtzeitig.

    In der Regel solltest Du den ca. 4 Wochen ab Bestellung bei Deiner zuständigen Behörde abholen können.

    Ich würde den vorläufigen Perso erst kurz vor der Reise machen lassen.

    @ 241150

    Es ist zwar richtig, daß es keine Passkontrollen innerhalb der EU mehr gibt, jedoch wird der Perso/Pass am Check-In zum Abgleich mit den Ticketdaten verlangt.

    LG

    holzwurm

  • 241150
    Dabei seit: 1118361600000
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    geschrieben 1212757626000

    dafür reicht auch der führerschein.die fluggesellschaften sind nicht befugt personalausweise zu verlangen,zum datenabgleich würde dieser genügen.

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1212759093000

    @241150 sagte:

    dafür reicht auch der führerschein.die fluggesellschaften sind nicht befugt personalausweise zu verlangen,zum datenabgleich würde dieser genügen.

    Ganz klar, NEIN

    Der Führerschein ist in D kein Ausweisdokument und wird daher auch nicht als solches anerkannt.

    Natürlich sind die Airlines berechtigt am Check-In den Perso oder Pass zu verlangen. Ich habe bisher immer ein solches Ausweisdokument vorlegen müssen.

    Damit soll sichergestellt werden, daß auch der Passagier fliegt der auf dem Ticket steht.

    In D gibt es eines sogenannte Ausweispflicht auf Verlangen berechtigter Personen. Dies bedeutet Du bist verpflichtet ein Ausweisdokument mit Dir zu führen um es bei Verlangen vorlegen zu können. Ob Du dafür einen Perso oder einen Reisepass nimmst spielt dabei keine Rolle.

    LG

    holzwurm

  • 241150
    Dabei seit: 1118361600000
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    geschrieben 1212764089000

    und berechtigte pers. sind polizeiorgane,zoll und andere die hoheitsrechte ausüben,fluggesellschaften garantiert nicht,für polizeiorgane genügt der vorläufige (ersatzdokument) ausweis aus.die bundespolizei kann auch am flughafen einen ersatzausweis ausstellen,wenn mir am flughafen erst kenntlich wird dass mein ausweis abgelaufen ist,gebühr war zu DM zeiten 0,50 DM. die fluggesellschaft kann einen datenabgleich machen,dieses ist über alle anderen dokum. (führerschei,kreditkarte,spielerpass ect. ) möglich.

  • holzwurm
    Dabei seit: 1087084800000
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    geschrieben 1212765833000

    @ 241150

    Dann schau Dich mal bitte auf den Internetseiten der Airlines um.

    Von allen mir bekannten Airlines wird der Personalausweis bzw. Reisepass als ein amtliches Prsonaldokument zum sich ausweisen verlangt.

    Alle anderen von Dir genannten Dokumente sind in D keine amtlich anerkannten Personaldokumente.

    Das sagt schon das Wort an sich aus:

    Personalausweis = ein Dokument mit dem ich meine amtlich festgestellten Personalien nachweisen kann. Wird vom Rathaus oder Einwohnermeldeamt ausgestellt.

    Reisepass = ein Dukument mit dem ich meine amtlich festgestellten Personalien auf Reisen nachweisen kann. Wird vom rathaus oder Einwohnermeldeamt ausgestellt.

    Führerschein = ein Schein mit dem ich die Berechtigung zum Führen eins Fahrzeugs nachweisen kann. Wird von der Führerschinstelle ausgestellt.

    Kreditkarte = eine Karte mit der ich auf Kredit einkaufen gehen kann, weil mir die ausgebende Bank ein Zahlungsziel eingeräumt hat bzw. mich für kreditwürdig hält. Wird von einer Bank ausgestellt

    Spielerpass = Ein Dokument mit dem ich nachweisen kann, daß ich z. B. zum FC Bayern gehöre und für die A-Liga berechtigt bin zu spielen. Wird von einem Verein oder Verband ausgestellt.

    Zu Deiner Beruhigung es gibt aber auch Länder in denen z. B. der Führerschein zugleich die Funktion des Personalausweises hat. Jedoch gilt dann das Dokument als Ausweis (hier der Führerschein) nur national und für Reisen ins Ausland wird ein Reisepass benötigt.

    Wenn dann könnte vielleicht noch eine Vielfliegerkarte (z. B. Miles and More, Air Berlin Service Card) als Ausweisersatz anerkannt werden, da die Personen-Daten eh im System der Airline stehen und die Karte ja mit der Post zu Dir ins Haus kommt damit Du sie am Check-In vorlegen kannst.

    LG

    holzwurm

  • Teoha
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    geschrieben 1212770290000

    Ihr schweift ab.

    Fakt ist, der vorläufige Personalausweiss reicht auf jeden Fall für eine Auslandsreise in der EU aus, also auch für Mallorca.

    Schluss, Thema schliessen !

  • 241150
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    geschrieben 1212918320000

    genau,so ist es!

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