• Elleif
    Dabei seit: 1155081600000
    Beiträge: 29
    geschrieben 1497694694974

    Hallo liebe Forum-Mitglieder,

    Ich hoffe, dass das Thema ins Forum passt, ansonsten bitte verschieben.

    Ich fliege bald mit meinen Kindern endlich mal wieder für eine Woche nach Mallorca! Leider diesmal ohne ihren Vater, da wir uns getrennt haben... Die Frage, die mich beschäftigt, ist, ob ich seine schriftliche Erlaubnis für unsere Flugreise benötige. Da die Kommunikation sich etwas schwierig gestaltet, würde ich es nicht ohne wichtigen Grund machen. Die Reiseausweise von den Kindern habe ich. Sie sind noch minderjährig.

    Ich habe schon gegoogelt, aber speziell für Mallorca keine Regelung gefunden.

    Vielen Dank!

    elleif

  • Frankenstephan
    Dabei seit: 1119312000000
    Beiträge: 6206
    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1497696363907 , zuletzt editiert von Frankenstephan

    Da gibt es auch keine Regelung. Klick mal hier beim ADAC

    Da gibt es eine Einverständniserklärung zum ausdrucken.

    Lustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben!
  • juanito
    Dabei seit: 1115596800000
    Beiträge: 13223
    geschrieben 1497696385979 , zuletzt editiert von juanito

    Sorry

    was nennst du Reiseausweise?

    Reisepass

    Personalausweis

    (alles singular) sind die offiziellen Bezeichnungen welche ich kenne.

    Gute Reise mit deinen Kindern

    ++++

    Fachmann Frankenstephan war dazwischen, nicht gesehen. sorry

    Innerhalb der EU, Schengen gibt es i.d.Regel kein Problem.

    Oder?

    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959
  • Elleif
    Dabei seit: 1155081600000
    Beiträge: 29
    geschrieben 1497700658293 , zuletzt editiert von Elleif

    Ich bedanke mich für die schnellen Antworten!

    Ich meine natürlich Reisepässe für die Kinder. Ich nehme sie mit.

    Die Einverständniserklärung von ADAC habe ich gefunden. Danke für den Tipp! Wo muss ich sie vorlegen? Wie gesagt, ich würde meinen Ex-Mann darauf ansprechen, nur wenn es sich nicht vermeinden lässt.

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 29028
    geschrieben 1497701685215 , zuletzt editiert von Kourion

    @Elleif

    Kopier doch deine Frage ins Forum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" - hier zu finden

    Ich denke zwar nicht, dass du die Erklärung irgendwo vorlegen musst, aber du könntest - bei gemeinsamem Sorgerecht - nachträglich Probleme mit deinem Mann bekommen, da du nicht sein Einverständnis eingeholt hast.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Frankenstephan
    Dabei seit: 1119312000000
    Beiträge: 6206
    gesperrt
    Verwarnt
    geschrieben 1497705756333

    Vorlegen musst Du die nirgends. Nimm, wenn Du dich sicherer fühlst die Geburtsurkunden in Kopie mit. Du bekommst auch keinen Ärger wenn nicht der Vater das Aufenthalts- und Sorgerecht hat. Du machst Dir da zu viele Gedanken!

    Lustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben!
  • Florian80w
    Dabei seit: 1335139200000
    Beiträge: 2806
    geschrieben 1497710580138

    Getrennt und Kinder betroffen - du wirst ganz sicher einen Rechtsanwalt bemüht haben. Frag ihn doch, wie die juristische Lage ist.

  • hokahe0
    Dabei seit: 1191974400000
    Beiträge: 392
    geschrieben 1497714797324

    ansonsten wäre mein Rat noch, einfach mal das Jugendamt befragen, du bleibst ja innerhalb der EU und reist nicht in ein unsicheres Land.

    bei google gefunden,

    aus dem Rechtsgebiet Familienrecht

    Die Urlaubsplanung mit Kindern ist oft schwierig, wenn die Sorgeberechtigten getrennt leben. Wer darf eigentlich entscheiden, wo und wie lange jeder Elternteil mit den Kindern hinfahren kann? Wer darf generell die nötigen Reisepässe aufbewahren?

    Das gemeinsame Sorgerecht von Eltern bedeutet, dass die Eltern gemeinsam die Entwicklung der Kinder betreuen sollen. Dabei haben beide ein Anrecht auf die Mitbestimmung über die Lebensgestaltung des Kindes. Ist keine Einigungsmöglichkeit in Sicht, weil sich z. B. keiner zu Kompromissen durchringen kann, werden leider häufig dabei die Folgen des elterlichen Streits auf die Beziehung zum Kind übertragen.

    Zu der umfassenden wirksamen Entwicklung eines Kindes gehören selbstverständlich u.a. die Freizeitgestaltung und der Kontakt zu Bezugspersonen. Gemeinsame Erholungsurlaube wirken sich grundsätzlich positiv auf das Kindeswohl aus. Was jedoch, wenn einer der Elternteile ein Land, evtl. das Heimatland des anderen Elternteils, mit dem Argument ablehnt, dass eine Reise dorthin zu gefährlich wäre?

    Wenn der Urlaub in eine vermeintlich unsichere Region führen soll, etwa, weil die zu besuchende Verwandtschaft in einem sogenannten „Krisengebiet“ lebt, sorgt dies regelmäßig für enorme Konflikte zwischen getrenntlebenden Elternteilen, die das gemeinsame Sorgerecht ausüben.

    Nach § 1687 des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Andernfalls müssen die getrenntlebenden Eltern bei wichtigen Entscheidungen bezüglich des Kindes übereinstimmen.

    Es ist also danach zu differenzieren, ob die geplante Urlaubsreise eine Angelegenheit des täglichen Lebens oder eine wichtige Entscheidung darstellt.

    Ein Urlaub gehört grundsätzlich in die zweite Kategorie. Es handelt sich also regelmäßig um keine Angelegenheit des täglichen Lebens, weil Urlaubsreisen gegebenenfalls einen starken nachhaltigen Einfluss auf das Kind haben. Das bedeutet, dass zwingend beide sorgeberechtigten Eltern zustimmen müssen. Dennoch wird eine Einzelfall-Prüfung nicht ohne Weiteres entbehrlich. Maßgeblich ist vor allem die Betrachtung des kulturellen und verwandtschaftlichen Umfelds des Kindes, seines Alters und seiner Gesundheit.

    Zu beachten ist hierbei vor allem, dass die Sorgeberechtigten alles zu unterlassen haben, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Sorgeberechtigten beeinträchtigt. Wird die Zustimmung zu einer Urlaubsreise von einem Sorgeberechtigten grundlos oder aus Schikane verweigert, handelt er nicht im Sinne des Kindeswohls. In diesem Fall kann das Familiengericht ihn zu rechtskonformen Verhalten verurteilen.

    Ein Antreten des Urlaubs gegen den Willen des anderen Elternteils ohne Einholung anwaltlichen Rats oder Anrufung des Familiengerichts hingegen ist nicht zu empfehlen. Dies verstößt gegen die Rechtspositionen des anderen Sorgeberechtigten, weshalb dieser sich gerichtlich wehren und im äußersten Fall strafrechtliche Maßnahmen (etwa wegen Kindesentführung) einleiten kann.

    Das Familiengericht kommt zum Ergebnis, dass es dem Kindeswohl nicht widerspricht, mit einem der Elternteile allein in den geplanten Urlaub zu fahren, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Dabei sind vielerlei Kriterien von Belang. Die Reise in ein Land, dessen Kultur sich gänzlich unterscheidet, ist dann evtl. abzulehnen, wenn die Familie in keinster Weise mit dieser Kultur vertraut ist. Andererseits kann die Reise auch genehmigt werden, wenn sie als wichtig für die Entwicklung des Kindes erachtetet wird, dass es den Kulturkreis seiner Verwandtschaft kennenlernt. Ferner würde der Reiseantritt versagt werden, wenn die Überfahrt zu strapaziös im Hinblick auf das Alter des Kindes ist.

    Klassenfahren und Tagesausflüge sind regelmäßig Angelegenheiten des täglichen Lebens, weshalb der betreuende Elternteil grundsätzlich alleine entscheiden kann.

    Für eine genaue Einschätzung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie mich unverbindlich an.

    Alle Menschen sind klug, die einen vorher, die anderen nachher.
  • Düren
    Dabei seit: 1219795200000
    Beiträge: 3194
    geschrieben 1497859880084

    Hallo Elleif,

    ich habe jetzt keinen reiserechtlichen Tip, aber einen sonstigen.

    Sicher bekommst Du auf Mallorca kein Problem mit der Einreise mit Deinen Kindern. Das ist nichts ungewöhnliches, das nur ein Elternteil

    Kinder dabei hat.

    Das Du nicht um Erlaubnis fragen wllst wenn es schwierig ist, verstehe ich.

    Aber ich würde den ehemaligen Partner zumindest informieren. Denn was ist, wenn Du ohne was zu sagen verreist und er die Kinder sehen will (oder darf) und sich dann aus lauter Sorge an die Polizei wendet? Oder Anzeige erstattet.

    Ich will da nicht den ****** an die Wand malen und auch - das sage ich explizit - will ich Dir keine Angst machen, aber meine Erfahrung ist, das sich solche Heimlichkeiten nicht auszahlen. du willst Dich doch auch wohl im Urlaub fühlen.

    Am Ende wird Dein Mann sicher sehen das die Kinder in Urlaub fahren und da kann er wohl kaum einen Riegel vorschieben.

    Irgendwann ist ausserdem immer das erste mal....

    Sollte er jedoch genau diesen Umstand der Information nutzen, um Dir Probleme zu bereiten, dann würde ich mich an die Rechtslage halten. Die hat schließlich einen Grund.

    Viele Grüße

    DN

    Ich drücke Dir die Daumen.

    Sie beobachten Dich
  • Aib32w
    Dabei seit: 1305158400000
    Beiträge: 334
    geschrieben 1497874728033

    hier geht es allein um die Frage des Sorgerechts:

    Die zentrale Vorschrift ist § 1687 BGB. Diese regelt die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts bei Getrenntleben. Nach dieser Vorschrift müssen die Getrenntlebenden bei wichtigen Entscheidungen bezüglich des Kindes übereinstimmen. Davon abzugrenzen sind die Entscheidungen des täglichen Lebens, die von demjenigen zu treffen sind, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält.

    Ein Urlaub gehört grundsätzlich in die erste Kategorie. Dennoch sind Urlaube bei Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts jeweils im Einzelfall zu überprüfen. Dazu gehört die Betrachtung des kulturellen und verwandtschaftlichen Umfelds des Kindes, seines Alters und seiner Gesundheit. Urlaube sind regelmäßig keine Angelegenheit des täglichen Lebens und haben gegebenenfalls einen starken Einfluss auf das Kind. Das bedeutet, dass zwingend beide sorgeberechtigten Eltern zustimmen müssen.

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!