Hier nun "amtlicher" Klartext zur Führerscheinthematik:
Für bis zu fünf Meter lange Segelboote sowie Motorboote mit einer Kiellänge unter vier Metern und höchstens zehn Kilowatt Motorstärke benötigt man in Spanien keinen Bootsführerschein. Allerdings dürfen die Boote nur in den festgelegten Küstengewässerzonen bewegt werden.
Für Segelboote bis acht Meter Kiellänge und Motorboote bis sechs Meter Kiellänge braucht man den Patrón para Navegación Basica. Hiermit darf man Boote bis zu vier Meilen vor der Küste bewegen.
Der Patrónde Embarcaciones de Recreo, der dem deutschen Sportbootführerschein-Binnen entspricht, gilt für Segel- und Motorboote bis zwölf Meter Kiellänge, die sich bis zwölf Meilen vor der Küste und insbesondere innerhalb der Inselgruppen der Balearen und Kanaren bewegen.
Auch Jetski-Fahrer müssen im Besitz einesentsprechenden Führerscheins sein. Ausreichend sind hier die Führerscheine für Küstenfahrt(Patrón para navegación básica), große Küstenfahrt (Patrón de embarcaciones derecreo) und Seefahrt (Patrón de Yate bzw. Capitán de yate). Es können auch spezielle Führerscheine für Jetski gemacht werden. Eine Ausnahme besteht für das stundenweise Mieten von Jetski und Wasserscooter.
Urlauber,die mit dem eigenen Boot Spaniens Gewässer befahren, benötigen neben einem gültigen Bootsführerschein auch die Schiffspapiere (internationaler Bootsschein), sowie einen aktuellen Steuerbeleg.
Seit einem Erlass vom 17.Juni 1997 ist es grundsätzlich erforderlich, zum Erlangen eines Bootsführerscheins eine theoretische und praktische Prüfung abzulegen, die Kenntnisse und Fähigkeitenim Hinblick auf Technik und Navigation überprüft. Damit wurde eine Regelung von 1990 unwirksam, nach der Bootsführerscheineohne Prüfung käuflich erworben werden konnten.