Hallo,
ich bin im Leistungsbereich einer gesetzlichen Krankenkasse tätig und werde sowohl von meinen Versicherten wie auch im Bekanntenkreis häufig auf das Thema Versicherungsschutz im Ausland angesprochen.
Für Reisen außerhalb Europas gilt: Generell eine Auslandsreisezusatzversicherung, da es keine Sozialversicherungsabkommen mit diesen Ländern gibt ( bei privaten Reisen ). Bei Entsendungen ins Ausland ist der Versicherungsschutz dort, sofern der Deutsche Arbeitsvertrag bestehen bleibt, mit dem zuständigen Personalbereich abzustimmen ( viele Arbeitgeber schließen Zusatzversicherungen für die Beschäftigten ab )
Für Reisen innerhalb Europas gibt es die EHIC ( European Health Insurance Card ), die - abgedruckt auf der Rückseite der normalen KV-Karte - das bietet, was früher der Auslandskrankenschein ( z.B. E111 ) war. Vorsicht: In Tunesien, der Türkei und in den Ländern des ehemaligen Jugoslaviens gibt es immer noch den Auslandskrankenschein in Papierform.
Es gibt gesetzliche Krankenversicherer, die für ihre Mitglieder private Zusatzversicherungen fürs Ausland abgeschlossen haben. Ansonsten gibt es günstige Zusatzvesicherungen ab ca. 5 EUR/Jahr.
Wird die EHIC/der Auslandskrankenschein in dem Reiseland nicht akzeptiert, ist die Rechnung privat zu bezahlen und nach der Rückkehr bei der Krankenkasse zur Erstattung einzureichen. In diesem Fall bezahlt die Krankenkasse die Kosten, die die Behandlung in Deutschland gekostet hätte ( nach dem EBM - Einheitlicher Bewertungsmaßstab der Ärzte ). Nachdem also die für die jeweilige Behandlung Erstattungssumme errechnet wurde, wird noch die Praxisgebühr ( wird bei Notfällen in Deutschland immer fällig ), eine Verwaltungskostenpauschale sowie bei Medikamenten die Zuzahlungen in Abzug gebracht.
Ihr seht: Es kann zu einem ordentlichen Eigenanteil kommen. Den Differenzbetrag ( Erstattung Krankenkasse zum tatsächlichen Rechnungsbetrag ) übernimmt dann die Zusatzversicherung.
Ich persönlich hatte auch schon Fälle, wo Versicherte ( vom Krankenwagen ) in eine Privatklinik im Ausland eingeliefert wurden - ohne es zu wissen. Da man in Deutschland als gesetzlich Versicherter auch nicht in Privatkliniken behandelt werden darf, ist in solchen Fällen eine Kostenübernahme der Krankenkasse nicht möglich.
Mit einer privaten Zusatzversicherung entsteht hier gar kein Stress.
Bei Fragen könnt ihr mich gerne anmailen.
Grüße
Thomas