• kiddy
    Dabei seit: 1177113600000
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    geschrieben 1177714234000

    hallo

    wer kennt einen aks wo man trotz

    krebserkrankung versichert wird?

    :disappointed: :question:

    gruß kiddy

  • portvendres
    Dabei seit: 1174089600000
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    geschrieben 1177715398000

    In den Versicherungsbedingungen der gängigen AKS steht neben den "unfallbedingten Erkrankungen" die Leistungspflicht bei "unerwarteter, akuter Erkrankung". Der Abschluß einer AKS ist also auch Tumorpatienten überall möglich, allerdings könnte die Leistungserbringung im Falle einer Erkrankung in Folge der bösartigen Erkrankung problematisch sein (z.B.Infekt unter laufender Chemotherapie). Hier würde ich mal schriftlich explizit die Leistungserbringung hinterfragen. Ansonsten kannst Du überall eine AKS abschliessen. Viele Grüße von Jörn

  • xelchen
    Dabei seit: 1172275200000
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    gesperrt
    geschrieben 1177715563000

    wenn man mit der amex zahlt. ich denk ich hatte das gleiche dillema wie du

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1177716356000

    Was portvendes schreibt, ist - leider - zutreffend.

    Unerwartete Erkrankungen sind versichert ebenso wie Unfälle. Wenn sich der Kranke in Behandlung befindet, kann es Schwierigkeiten geben: er genießt wegen der Vorerkrankung keinen Versicherungsschutz.

    Bei einer Erkrankung oder einer unfallbedingten Erkrankung/Verletzung, die nicht Folge des (hier) Krebses sind, wird geleistet.

    Beim Abschluß einer Auslandsreise-Krankenversicherung gibt es keine Gesundheitsfragen - diese Fragen werden erst im Falle einer eventuellen Leistungspflicht gestellt.

    Ich würde raten: in jedem Fall eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen.

    edit: Fipptehler...

  • xelchen
    Dabei seit: 1172275200000
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    geschrieben 1177716619000

    Kommt auf die Kreditkarte an, ich war auch 5 jahre Krebspatientin. Ist alle immer einwandfrei gelaufen im Urlaub.

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1177717004000

    Ja, xelchen, ist ja auch kein Problem, wenn Du nicht wegen der Krebserkrankung behandelt wurdest.

    Schadet nie, die Bedingungen zu lesen...

    Dir zuliebe ein Beispiel:

    Hat jemand ein schlechtes Gebiß, kann er sich das nicht auf Kosten seiner Auslandsreise-Krankenversicherung sanieren lassen. Aber er bekommt "Erste Hilfe", etwa Reparatur des Zahnersatzes, Füllungen etc.

    Der Grund: die Erkrankung war schon vorher bekannt.

    Ob Kreditkarte X, Y oder Z, oder sonstwas, die Bedingungen sind ähnlich.

  • xelchen
    Dabei seit: 1172275200000
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    gesperrt
    geschrieben 1177719604000

    hmmmmm erika, ich denk ich weiss schon ganz gut was ich mache und wie ich mit ner kreditkarte zu verfahren habe

  • Erika1
    Dabei seit: 1088985600000
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    geschrieben 1177720025000

    Jepp, xelchen, Gucci oder Prada kaufen - was sonst?

    Was Du mit Deiner Kreditkarte machst, ist mir vollkommen egal.

    Schau mal auf die Eingangsfrage der Threaderöffnerin.

    Das ist ein anderes Thema...

  • kiddy
    Dabei seit: 1177113600000
    Beiträge: 26
    geschrieben 1177808876000

    @'portvendres' sagte:

    In den Versicherungsbedingungen der gängigen AKS steht neben den "unfallbedingten Erkrankungen" die Leistungspflicht bei "unerwarteter, akuter Erkrankung". Der Abschluß einer AKS ist also auch Tumorpatienten überall möglich, allerdings könnte die Leistungserbringung im Falle einer Erkrankung in Folge der bösartigen Erkrankung problematisch sein (z.B.Infekt unter laufender Chemotherapie). Hier würde ich mal schriftlich explizit die Leistungserbringung hinterfragen. Ansonsten kannst Du überall eine AKS abschliessen. Viele Grüße von Jörn

    hallo portvendres

    vielen dank für deinen Beitrag du hast mir

    sehr damit geholfen kann jetzt beruhigter

    im sommer nach Side fliegen.Werde wohl

    mal beim ADAC wegen eines AKS anfragen.

    Befinde mich auch nicht mehr in Behandlung

    (Chemo) habe nur noch alle 3 Monate Nachsorge

    Gruß kiddy :D

  • caribiangirl
    Dabei seit: 1095033600000
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    geschrieben 1178222896000

    Ich hab da auch noch eine etwas andere Frage, bezüglich Auslandskrankenversicherung.

    Gesetztenfalles ein Familienmitglied hat im Urlaub einen schwereren Unfall und muss dort in ein Krankenhaus eingeliefert werden.

    Die Kosten hierfür müssen ja vom Urlauber / Familienmitglied erst mal vorgestreckt werden. Was wäre, wenn man z.B. nicht mehr soviel Geld zur Verfügung hat ?

    Ebenso, wenn der Verletzte länger im Krankenhaus bleiben muss, weil ein Transport zum Zeitpunkt des reellen Rückfluges nicht möglich wäre. Müssen die Angehörigen den Patienten dann im Ausland zurücklassen, oder bestünde eine Möglichkeit, dass der Verletzte mit einem Krankentransport zurück in die Heimat geflogen wird?

    Über sowas hab ich mir schon öfter Gedanken gemacht und diese sind wahrlich nicht angenehm :disappointed:

    LG Silke

    Die Lüge ist wie ein Schneeball: Je länger man ihn wälzt, desto größer wird er.
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