@Helmut & Ulla sagte:
@Brigitte
Einfluss auf die Beipackzettel hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte(BfArM) auf Grundlage des deutschen Arzneimittelgesetzes, dass die Beipackzettel im §11 behandelt. Es gilt ebenso die Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlamentes.
Ansonsten finde ich die Diskussionen um die Beipackzettel der Blutdrucksenker und/oder fehlende Angaben darin ziemlich lähmend. Hat sich schon mal jemand die Beilagen zu Aspirin oder Paracetamol durch gelesen? Es ist müßig.
Ich nehme selber Blutdrucksenker, Betablocker, Statine, TAH's - und fliege jedes Jahr ausgerechnet auch noch im April, einem der heißesten Monate, nach Asien und es funktioniert alles Bestens.
@Brigitte,
das richtige 'Amt' ist nach meiner Ansichtt, die Arzneimittelkommision,
hier liegt ein ausfühlicher Bericht vor, man will es prüfen und in eine
Datenbank eingeben, vermutlich nur für Mediziner einsehbar.
Aber auch die Apothekenkammer hat eine Mitteilung erhalten.
Einige Fernflüge machte ich in den letzen Jahren ohne Probleme
allerdings mit einem anderen Medikament, mein Hausarzt - Internist
hatte mir ein anderes - neueres Medkament gegeben, zuhause ohne Probleme
und ohne große Nebenwirkungen, die kommen im Urlaub mit unterschiedlichen
Belastungen und Wärme besonders über 25 C. Jedes Medkament kann sich von
einem Patient zum anderen unterschiedlich auswirken.
Dies sollte nur ein allgemeiner helfender Hinweis sein.
Viel Spaß und Erholung im Urlaub, geniesen wir das Leben wir haben nur eins !